Regierungspräsidium Darmstadt

Silvester-Feuerwerk im Lager überprüft

Regierungspräsident Hilligardt begleitet Kontroll-Team der Behörde

Darmstadt. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt überprüft auch in diesem Jahr wieder die Lagerung und den Verkauf von Silvester-Feuerwerk. Anlässlich dessen machte sich jetzt auch Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt ein Bild von den Kontrollen. Im Lager eines großen Supermarkts im Kreis Groß-Gerau begleitete er eine Mitarbeiterin aus dem Bereich Sprengstoffrecht bei ihrem Besuch.

„Der Sicherheit kommt beim Verkauf von Silvester-Feuerwerk eine herausragende Bedeutung zu. Unsere Kontrollen dienen dem Schutz der handelnden Personen sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher. Daher kontrolliert das Regierungspräsidium die Märkte im Hinblick auf eine sichere Lagerung und einen sicheren Verkauf der Pyrotechnik“, sagt der Regierungspräsident.

Für den Handel und Verkauf von Pyrotechnik gelten hierzulande strenge Regeln. Deshalb müssen Unternehmen im Regierungsbezirk Darmstadt, die erstmals Feuerwerk verkaufen wollen, dies mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Verkaufstätigkeit beim Regierungspräsidium Darmstadt anzeigen. Das gilt sowohl für Wunderkerzen und Tischfeuerwerk als auch für Böller und Raketen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt wacht über den Verkauf der Pyrotechnik. Dies schließt vor allem auch den Brandschutz rund um die Lagerstätten ein. Im jeweiligen Betrieb muss es eine verantwortliche Person hierfür geben, die für die Behörde bei ihren Kontrollen ansprechbar ist. Die Überprüfungen finden teilweise schon im Vorfeld des Verkaufs bei den Händlern statt. Hierbei achten die RP-Fachleute besonders auf eine sichere Lagerung der Waren. Werden Verstöße in Verkaufsstellen festgestellt, geht das Regierungspräsidium gegen die Händler mit Bußgeldern vor.

Im Rahmen der Marktüberwachung werden auch die Waren selbst durch das Regierungspräsidium kontrolliert. So müssen alle angebotenen Artikel korrekt gekennzeichnet sein und das europäische CE-Zeichen, eine Gebrauchsanleitung sowie Sicherheitshinweise aufweisen. Der Verkauf von Silvester-Feuerwerk der Kategorie 2 (Böller, Raketen, Batterien) im Einzelhandel findet in diesem Jahr im Zeitraum vom 28. bis 31. Dezember statt.

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