Darmstadt. Das vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt geführte Spielersperrsystem OASIS ist das spielformübergreifende, bundesweite Instrument zum Schutz von Spielerinnen und Spielern und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht. Ab sofort können Anträge auf Eintragung oder Aufhebung einer Sperre medienbruchfrei – also vollständig digital – gestellt werden, ein entsprechendes Online-Antragsformular wurde hierfür entwickelt. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto der BundID und die Online-Ausweisfunktion des jeweiligen Ausweises.
Alternativ ist auch weiterhin eine Antragsstellung ohne die BundID möglich. Hierzu ist das Online-Formular auszufüllen, im nächsten Schritt steht ein Dokument zur Verfügung, das ausgedruckt und unterzeichnet per Post an das Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 24.1 – OASIS, gewerbliches Spiel, Wilhelminenstraße 1–3, 64287 Darmstadt) gesendet werden muss. Bei dieser Form der Antragsstellung muss mit einer längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden.
Hintergrund
Wer unter Glücksspielsucht leidet, kann auf Antrag (Selbst- oder Fremdsperre) beim Regierungspräsidium gesperrt werden. Bei Betreten einer Spielhalle, Spielbank oder Wettvermittlungsstelle wird die Identität mit dem Sperrsystem abgeglichen. Wenn eine Sperre in der entsprechenden Datei eingetragen ist, muss der Person der Zutritt verwehrt werden. Dies gilt analog auch für in Deutschland zugelassenes Online-Glücksspiel.