Viele Personen an einer Stellwand

Regierungspräsidium Darmstadt

Tag der Windenergie (15. Juni): Viel Interesse am Thema auf dem Hessentag

Pfungstadt/Darmstadt. Großes Interesse rund um die Windenergie herrschte am Hessentagsstand des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt am Sonntag in Pfungstadt (Kreis Darmstadt-Dieburg). Auch wenn sich dort – auf den flachen Wiesen – in absehbarer Zeit keine Windräder drehen dürften, nutzten die zahlreichen Besucherinnen und Besucher aus nah und fern ihren Aufenthalt am Stand der Regierungspräsidien, um sich über die Windenergie in Südhessen zu informieren. Der 15. Juni gilt weltweit als Tag der Windenergie.

Beim RP Darmstadt ist das Thema seit Jahresbeginn in einer eigenen Projektgruppe angesiedelt. Diese führt nun sämtliche Genehmigungsverfahren im Regierungsbezirk durch: von der Bergstraße im Süden, bis zum Rheingau-Taunus im Westen, der Wetterau im Norden und dem Main-Kinzig-Kreis im Osten. Durch die Zusammenfassung der Verfahren in der Projektgruppe geht die Bearbeitung schneller. Die Gruppe berät die Antragsteller zudem, damit diese dem Regierungspräsidium möglichst frühzeitig vollständige Unterlagen zur Genehmigung vorlegen und die Behörde zeitnah über die Anträge entscheiden kann.

Das RP Darmstadt hat erst kürzlich ein Genehmigungsverfahren für weitere Windenergie-Anlagen im Hochtaunuskreis gestartet. In weiteren Verfahren für über 50 Anlagen in Südhessen wartet die Projektgruppe noch auf die Vervollständigung der Unterlagen durch die Antragsteller. Außerdem wurden der Gruppe bereits Anträge für weitere 75 Anlagen bis zum Jahresende im Regierungsbezirk angekündigt. Auch für die kommenden beiden Jahre wurden bereits Anträge im jeweils zweistelligen Bereich vorangekündigt.

Die aktuelle Zunahme der Anträge hängt unter anderem damit zusammen, dass seit dem vergangenen Jahr für den gesamten Bezirk feststeht, wo noch neue Anlagen gebaut werden dürfen. In insgesamt 122 Gebieten, die 1,5 Prozent des Regierungsbezirks ausmachen, hat die Windenergie nun Vorrang, was für Investoren höhere Planungssicherheit bedeutet. Außerhalb der Vorrangflächen dürfen keine zusätzlichen Anlagen mehr errichtet werden.

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