Regierungspräsidium Darmstadt

Tag des Artenschutzes: Änderung der europäischen Artenschutzverordnung

Darmstadt. Schamadrossel, Schildkrötenarten wie die amerikanischen Erdschildkröten, verschiedene Höcker- oder Moschusschildkrötenarten sowie Krötenechsen, Requiemhaie, Süßwasserstechrochenarten und der Zebra-Harnischwels: Die Aufzählung klingt nicht nur nach dem „who is who“ exotischer Tiere, bei den genannten Namen handelt es sich um eine Auswahl von Lebewesen, die neu auf der Liste der geschützten Tiere nach der Europäischen Artenschutzverordnung sind. Das gibt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt als zuständige Artenschutzbehörde in Südhessen anlässlich des Internationalen Tages des Artenschutzes bekannt.

Erstmals werden dabei 100 Hai- und Rochenarten, 150 tropische Baumarten sowie 200 Reptilien- und Amphibienarten unter internationalen Schutz gestellt. Auf Halter beziehungsweise Händler von Exemplaren solch geschützter Arten kommen daher nunmehr die üblichen verwaltungsrechtlichen Verpflichtungen zu, wie beispielsweise die Meldepflicht von Exemplaren geschützter Wirbeltierarten.

Im November des vergangenen Jahres fand in Panama-Stadt die 19. Konferenz der Vertragsstaaten des Washingtoner Artenschutzabkommens statt. Die dort gefassten Beschlüsse führen zu zahlreichen Änderungen für den Bereich des internationalen Artenschutzes insbesondere im Sinne erstmaliger Unterschutzstellungen weiterer Arten. International sind die Änderungen überwiegend am 23. Februar in Kraft getreten. Auf EU-Ebene werden die genannten Beschlüsse über Änderungen der Anhänge der Artenschutzverordnung umgesetzt, die voraussichtlich im April zu erwarten sind.

Arten, die künftig als streng geschützt im Sinne der genannten EU- Verordnung geltendürfen künftig nur nach einer entsprechenden Genehmigung – die sogenannte EG-Bescheinigung – vermarktet werden. In Südhessen ist die zuständige Artenschutzbehörde das RP Darmstadt. Betroffen sind von dieser Regelung beispielsweise der Adelaide-Blauzungenskink, zwei Klappschildkrötenarten sowie die indische Scharnierschildkröte.

Das RP weist besonders auf die umfangreichen Neulistungen hin, die für Anhang B – Tiere, die besonders geschützt werden – der Verordnung zu erwarten sind. Darunter fallen unter anderem die Schamadrossel, die amerikanischen Erdschildkröten, verschiedene Höcker- oder Moschusschildkrötenarten, Krötenechsen, Requiemhaie, Süßwasserstechrochenarten sowie der Zebra-Harnischwels. Aber auch Pflanzen wie das afrikanische Mahagonie, der Rosenwurz, Afzelia oder Trompetenbäume sind betroffen.

Wer bereits Bestände von Exemplaren von Arten hat, die künftig erstmals in die Anhänge der europäischen Artenschutzverordnung aufgenommen werden, sollte sie zum Nachweis des Vorerwerbs in Südhessen beim RP Darmstadt melden. Für weitere Fragen steht das Artenschutzteam des RP Darmstadt zur Verfügung. Infos über alle Arten, die von den Beschlüssen erfasst werden, sind auf der Internetseite des Bundesamtes für NaturschutzÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

Hintergrund: Internationalter Tag des Artenschutzes

Der Internationale Tag des Artenschutzes wurde 1973 im Rahmen des Washingtoner Übereinkommens zum Artenschutz (Cites) eingeführt. Mithilfe des Abkommens sollen der bedrohte Bestand wild lebender Arten geschützt und vor allem der Handel mit wilden Tieren und Pflanzen kontrolliert werden. Deutschland trat dem Abkommen im Jahr 1976 bei.