Darmstadt. Das für die Bewilligung von forstlichen Fördermitteln in Hessen zuständige Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat die Privat- und Körperschaftswälder des Landes Hessen im vergangenen Jahr mit insgesamt 18,2 Millionen Euro unterstützt. In den Jahren 2010 bis 2018 beliefen sich die jährlichen Auszahlungen noch auf durchschnittlich drei Millionen Euro. Für die Bewältigung der durch Extremwetterereignisse im hessischen Wald verursachten Schäden hat das Land Hessen 2019 mit der Extremwetterrichtlinie-Wald zusätzliche Fördermöglichkeiten geschaffen. Allein auf Grundlage dieser Richtlinie wurden die hessischen Privat- und Körperschaftswälder bis Ende 2022 bereits mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 54 Millionen Euro unterstützt.
Schwerpunkt der Förderung war auch im Jahr 2022 die Räumung von Schadflächen als Voraussetzung für eine Wiederbewaldung, und um die Vermehrung von Schadinsekten möglichst zu begrenzen. Bezüglich der zahlreich gestellten Anträge hatte das zuständige Fachministerium die Priorisierung von Privatwaldbetrieben vor dem Körperschaftswald vorgegeben. 1.397 Antragssteller haben hier 11,2 Millionen Euro Fördermittel erhalten. Hinzu kam die Förderung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an öffentlichen Verkehrswegen mit 0,81 Millionen Euro.
Auf Grundlage der Extremwetterrichtlinie-Wald und der bereits länger bestehenden Richtlinie für forstliche Förderung hat das RP Darmstadt insgesamt 335 Pflanzanträge mit einem Fördervolumen von 4,1 Millionen Euro bezuschusst, um möglichst unter Einbeziehung von Naturverjüngung wieder naturnahe, klimastabile und artenreiche Wälder aufzubauen. Schätzungen zufolge muss in Hessen eine Waldfläche von mindestens 90.000 bis 100.000 Hektar wieder bewaldet werden. Damit ist etwa jeder zehnte Hektar Wald betroffen, was für die Waldbesitzenden in den kommenden Jahren eine enorme Herausforderung darstellen wird.
Durch die Intensität der Abfuhr von Schadholz war das Wegenetz vielerorts stark beschädigt. Mit Fördermitteln von rund einer Million Euro wurden Instandsetzungsarbeiten auf einer Länge von rund 120 Kilometern durchgeführt, sodass diese Wege der Bevölkerung nun auch wieder für eine Erholungsnutzung zur Verfügung stehen.
Hintergrund:
Das Dezernat V 52-Forsten (Obere Forstbehörde) beim Regierungspräsidium Darmstadt nimmt diverse Aufgaben wahr, die sich im Wesentlichen aus dem Hessischen Waldgesetz und dem Bundeswaldgesetz ergeben. Für die Aufgabe der forstlichen Förderung ist das RP Darmstadt für ganz Hessen zuständig.