Regierungspräsidium Darmstadt

Vereinfachung bringt größere Eigenverantwortung

RP weist auf neue Hessische Bauordnung hin, die seit einigen Wochen gilt

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Seit Mitte Oktober entfällt für zahlreiche Abbruchvorhaben in Hessen die bisherige Genehmigungspflicht. Gleichwohl bleiben die abfallrechtlichen Pflichten bestehen. Wer ab sofort Bauarbeiten in Auftrag gibt, ist somit noch direkter dafür verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden – und bei Verstößen drohen ernsthafte Konsequenzen.

Die Pflichten zum Getrennthalten von Abfällen, das Verbot des Vermischens gefährlicher Abfälle mit anderen Abfällen oder Stoffen sowie das vorrangige hochwertige Verwerten gelten weiterhin uneingeschränkt. Bislang prüfte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt diese abfallrechtlichen Vorgaben im Baugenehmigungsverfahren, formulierte gegebenenfalls Auflagen und kontrollierte, dass diese eingehalten werden. Künftig wird das strukturierte Vorab- und Nachprüfen durch ein einzelfallbezogenes Überwachen ersetzt – Verstöße werden konsequent geahndet.

Das rechtzeitige Abstimmen mit dem RP bietet Sicherheit im Projektablauf. Unterbleibt dies, drohen Verzögerungen oder – im schlimmsten Fall – strafrechtliche Konsequenzen. Beispielsweise stellt der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Abfällen, etwa bei der Demontage oder dem Entsorgen von Asbest, eine Straftat dar. Diese kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ordnungswidrigkeiten belegt die Landesbehörde mit Bußgeldern.

Auch wenn die Bauherrschaft Abbruch- oder Entsorgungsunternehmen beauftragt: Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Entsorgen liegt bis zu deren Abschluss bei ihr. Die Auswahl sach- und fachkundiger Firmen und deren Kontrolle sind deshalb unverzichtbar.

Besonders risikoreiche Vorhaben sind

  • der Abbruch von Industriegebäuden
  • der Abbruch älterer Gebäude (Baujahr vor etwa 1995 - häufig mit asbesthaltigen Baustoffen oder anderen Schadstoffen)
  • Tiefbaumaßnahmen mit möglicherweise verunreinigtem Untergrund.

In diesen Fällen sind ein Schadstoffgutachten und ein Entsorgungskonzept notwendig. Das RP Darmstadt kann diese Unterlagen jederzeit einfordern, um sicherzustellen, dass Abfälle getrennt erfasst, schadstoffhaltige Materialien fachgerecht beseitigt und verwertbare Materialien hochwertig recycelt werden.

Das Hessische Baumerkblatt enthält konkrete Handlungsempfehlungen – etwa zu den Anforderungen an Entsorgungskonzepte – und bietet praxisnahe Orientierung für das rechtskonforme Entsorgen von Bau- und Abbruchabfällen. Darin sind auch die Abfalldezernate des RP aufgeführt, die bei Fragen kontaktiert werden können.

Hintergrund: Warum eine rechtskonforme Abfallbewirtschaftung wichtig ist

Fehlende Abfalltrennung oder unterlassene Schadstoffuntersuchungen gefährden Beschäftigte, Anwohnerinnen und Anwohner – beispielsweise bei Schadstoffen wie Asbest oder PCB. Zudem mindern sie die Chancen auf ein hochwertiges Verwerten:

  • Mehr Material landet unnötig auf Deponien – ein Problem angesichts knapper Kapazitäten in Hessen.
  • Schadstoffe können in den Wirtschaftskreislauf gelangen – mit langfristigen Folgen für Gesundheit und Umwelt.
  • Durch den unsachgemäßen Rückbau kann es zu einer Verschlechterung der gesamten Abbruchmasse kommen und deren Entsorgung erheblich verteuern.

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