Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Am späten Abend des 8. November 1895 machte der Physiker Wilhelm Conrad Röntgen eine Entdeckung, die die Wissenschaft für immer verändern sollte: eine unsichtbare, bislang unbekannte Strahlung, die er „X-Strahlen“ nannte. Deshalb ist am Samstag der Internationale Tag der Radiologie.
Heute sind die „X-Strahlen“ bekannt als Röntgenstrahlung. Der Umgang mit ihnen birgt Risiken und unterliegt daher strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). In Südhessen nimmt das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt die entsprechenden Aufgaben des Strahlenschutzes wahr. Dazu zählen die Bearbeitung von Genehmigungs- und Anzeigeverfahren, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Röntgenstrahlung stehen. Außerdem stellt das RP Fachkundebescheinigungen für den naturwissenschaftlich-technischen Bereich aus. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit überwacht es die Einhaltung der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften und sorgt so für einen sicheren Betrieb der Anlagen.