Eine Chinesische Erdschildkröte

Regierungspräsidium Darmstadt

Weihnachten: RP Darmstadt mahnt zur Vorsicht bei Tiergeschenken

Darmstadt. Ein Haustier steht bei vielen Kindern oft ganz oben auf dem Weihnachtswunschzettel: Doch ein Tier ist kein gewöhnliches Geschenk. Wer sich dafür entscheidet, übernimmt Verantwortung für ein fühlendes Lebewesen. Neben den klassischen Haustieren wie Hund, Katze oder Kaninchen wünschen sie sich immer häufiger exotische Tiere wie Schildkröten, Papageien, Chamäleons oder Schlangen. Doch das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt rät dringend davon ab, Tiere unüberlegt oder spontan - etwa als Weihnachtsüberraschung – zu kaufen.

Die Fachleute des RP betonen: Ein Tier sollte man nur dann anschaffen, wenn seine artgerechte Haltung langfristig gesichert ist und die Halterinnen und Halter sich der Verpflichtung bewusst sind. Spontane Entscheidungen führen häufig dazu, dass die Freude über das neue Familienmitglied schnell verfliegt. Nicht selten werden Tiere später ausgesetzt oder abgegeben, weil sie zu viel Aufwand oder Kosten verursachen.

Ein Tier ist kein Weihnachtsgeschenk, sondern eine langfristige Verantwortung. Wer ein Lebewesen aufnimmt, schenkt nicht nur Freude, sondern verpflichtet sich zu Fürsorge, Wissen und Respekt. Wer sie anschafft, muss sich dieser Verantwortung vollständig bewusst sein.

Nicole Gorka Artenschutz-Expertin beim RP Darmstadt

Auch die gestiegenen Energiepreise spielen dabei eine Rolle. Viele exotische Arten benötigen dauerhaft höhere Temperaturen, die mit spezieller Technik erzeugt werden müssen, das kann teuer werden. Hinzu kommt, dass einige Tiere - beispielsweise Schildkröten - ein sehr hohes Lebensalter erreichen. Wer sich für sie entscheidet, übernimmt Verantwortung für Jahrzehnte. Oft auch dann noch, wenn die Kinder längst aus dem Haus sind. Außerdem sollte man die Tierarztkosten nicht unterschätzen.

Die Artenschützerinnen und Artenschützer des RP erinnern zudem daran, dass viele Tierarten melde- oder nachweispflichtig sind. Zahlreiche exotische und geschützte Tiere fallen unter die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und der Bundesartenschutzverordnung. Diese schreiben Nachweis-, Melde- und Kennzeichnungspflichten vor, um den legalen Handel zu sichern und den Schutz gefährdeter Arten zu gewährleisten. Gemeinsam mit den Veterinärbehörden überwacht das RP die Einhaltung dieser Vorschriften und achtet auf artgerechte Haltungsbedingungen. Besonders wichtig ist: In Hessen ist die Haltung gefährlicher Tiere wie bestimmter Schlangen, Skorpione, Krokodile, Spinnen oder Großkatzen verboten.

Die Anschaffung eines Haustiers sollte daher gut überlegt sein. Wer mit dem Gedanken spielt, ein Tier ins Haus zu holen, sollte folgende Punkte bedenken:

  • Realistisch prüfen: Habe ich genug Zeit, Platz und Geld, um ein Tier dauerhaft zu halten?
  • Gespräch mit den Kindern: Wenn sich Kinder ein Tier wünschen, sollte die Entscheidung gemeinsam und nicht spontan fallen.
  • Informieren:
    • Handelt es sich um ein geschütztes oder gefährliches Tier?
    • Die private Haltung gefährlicher Arten ist in Hessen verboten.
    • Für viele geschützte Arten sind EU-Bescheinigungen erforderlich; bei europäischen Landschildkröten muss zusätzlich eine Fotodokumentation fortgeführt werden.
  • Seriöse Quellen wählen: Kaufen Sie Tiere ausschließlich bei anerkannten Züchterinnen, Züchtern oder im seriösen Zoofachhandel. Dort erhalten Sie nicht nur die nötigen Unterlagen, sondern auch fachkundige Beratung zur Haltung und Pflege.
  • Papiere sofort verlangen: Werden die erforderlichen Bescheinigungen nicht direkt beim Kauf ausgehändigt, sollten Sie vom Erwerb absehen.
  • Vorsicht beim Onlinekauf: vom Kauf über das Internet ohne persönliche Übergabe und ohne Papiere wird dringend abgeraten.