Regierungspräsidium Darmstadt

Wichtige Rolle bei der Gestaltung der Region

Darmstadt/Frankfurt/Wiesbaden. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist unter anderem für die Genehmigung wichtiger Vorhaben in Südhessen zuständig – sei es im Bereich der Infrastruktur, des Abbaus von Bodenschätzen oder der Erweiterung von Industrieanlagen. Aktuell laufen in der Landesbehörde abteilungsübergreifend mehr als 250 Verfahren.

Diese hohe Zahl macht deutlich, welch wichtige Rolle dem Regierungspräsidium bei der weiteren Gestaltung der Region zukommt, einer der einwohner- und wirtschaftsstärksten Deutschlands sowie Europas.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Die Bereiche, in denen die Landesbehörde alleine im Umweltbereich aktiv ist, sind bunt gemischt und vielfältig: Von Industrie-Anlagen, Deponien und Kläranlagen über Gewässer-Renaturierungen und Bauwerken zum Hochwasser-Schutz (Deiche, Talsperren) bis zur Rohstoff-Gewinnung (Gruben oder Tagebau). Dafür zu sorgen, dass alle Aktivitäten in diesem Bereich im gesetzlichen Rahmen bleiben, ist eine Kernaufgabe des RP Darmstadt.

Erst kürzlich schuf die Behörde zudem für einen weiteren Abschnitt der Regionaltangente West im Raum Frankfurt Baurecht. Demnächst wird Prof. Hilligardt den Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung der Taunusbahn übergeben. Und auch der Ausbau des Stromnetzes – Stichwort Energiewende – beschäftigt das RP stark. Zum Ausbau der regionalen Netze zur Energie-Übertragung (Stromtrassen, Umspannwerke) wurden bereits 30 weitere Vorhaben gegenüber der Behörde angekündigt. Dabei ist auch jetzt schon die Liste der beim RP aktuell laufenden Verfahren lang.

Alleine bei den drei Umweltabteilungen in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden werden aktuell mehr als 220 Anträge bearbeitet. Die Verfahren sind komplex, weil im dicht besiedelten Südhessen nahezu alle Vorhaben Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben können, was vor einer Entscheidung penibel geprüft werden muss. Im Vorfeld einer Antragstellung fragen deshalb viele Antragstellende beim RP Darmstadt an, welche Angaben und Unterlagen ihr Antrag enthalten muss. Trotz dieser Klärung kommt es immer wieder vor, dass der vorgelegte Antrag – auch aufgrund neuer Erkenntnisse – von den Antragstellenden angepasst werden muss.

Erst wenn ein Antrag vollständig ist, kann er von den RP-Fachbereichen, deren Belange von dem beantragten Vorhaben berührt sind, geprüft werden. Außerdem muss das Regierungspräsidium zahlreiche weitere Stellen involvieren – teilweise sind das bis zu 30 Institutionen und Behörden, die sich in solch einem Verfahren fachlich äußern. Diese geben allesamt Stellungnahmen gegenüber dem federführenden Dezernat im RP ab und knüpfen ihre Zustimmung oft an Auflagen. Häufig müssen die Anträge samt Unterlagen außerdem durch das RP öffentlich bekannt gemacht werden, so dass Betroffene ihre Bedenken und Anregungen in die Verfahren einbringen können. Unter Berücksichtigung dieser Einwendungen Betroffener und der Stellungnahmen Dritter erstellt das zuständige Dezernat dann den Genehmigungsbescheid, der oft mehrere hundert Seiten umfasst und häufig ebenfalls am Ende veröffentlicht wird.

Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt betonte abschließend, dass sich alle Beteiligten auf die sachgerechte und rechtsstaatliche korrekte Durchführung der Genehmigungsverfahren durch das RP Darmstadt verlassen können. Zum bisweilen geäußerten Wunsch nach noch schnelleren Verfahren weist er aber auch darauf hin, dass das Regierungspräsidium Darmstadt sich bei diesen Verfahren immer in einem Spannungsfeld bewege.

Auf der einen Seite stehen die Gründlichkeit sowie die auch im Sinne der Antragsteller erforderliche Gerichtsfestigkeit und auf der anderen Seite die Schnelligkeit. Wir sind dabei stets bestrebt, allen Anforderungen und Ansprüchen gerecht zu werden.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident

Hintergrund: Das RP als Genehmigungsbehörde

Das RP führt die verschiedensten Genehmigungsverfahren durch. Die Behörde hat unter anderem drei Umweltabteilungen – je eine in Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden – sowie eine Abteilung für Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft und Verkehr am Standort Darmstadt; in diesen vier Abteilungen arbeiten mehr als 600 Personen. Das RP führt Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren durch. Außerdem erteilt die große Landesbehörde Genehmigungen, unter anderem gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, Bundesberggesetz sowie nach Wasserrecht. Viele der Belange werden innerhalb des RP Darmstadt selbst geprüft. Als Bündelungsbehörde ist es Ziel des Regierungspräsidiums, die Anforderungen aller fachlich relevanter Bereiche (unter anderem auch Brand- und Naturschutz) aufeinander abzustimmen. Außerdem fungiert das RP als Genehmigungsbehörde in zahlreichen weiteren Bereichen. Insgesamt arbeiten rund 1.500 Personen beim Regierungspräsidium Darmstadt in acht Abteilungen.