Darmstadt. Im Zuge einer bundesweiten Gesetzesreform ist in den vergangenen Jahren die Zahl der Wohngeldhaushalte in Hessen deutlich gestiegen. Dies und die Erhöhung des Leistungsniveaus hatte erhebliche Auswirkungen auch auf die südhessischen Wohngeldbehörden, weshalb diese am gestrigen Mittwoch zu einem ganztägigen Austausch mit der Fachaufsicht beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zusammengekommen sind.
Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt begrüßte die Teilnehmenden der kreisfreien Städte, Sonderstatusstädte und Landkreise im Darmstädter Wilhelminenhaus. „Sie haben in den vergangenen Jahren sehr viel zusätzlich geleistet bei der Umsetzung des neuen Wohngeld-Gesetzes“, dankte er den Kommunen. Die personellen, organisatorischen und technischen Herausforderungen der sehr umfangreichen Reform seien enorm gewesen. Er unterstrich die Bedeutung des persönlichen Erfahrungsaustauschs.
Die Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten zum 1. Januar 2023 brachte eine erhebliche Steigerung des Antragsaufkommens und der Nachfragen bei den Wohngeldbehörden mit sich. Damals trat mit relativ kurzem zeitlichem Vorlauf das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft, das das Leistungsniveau des Wohngeldes stark erhöhte und den Empfängerkreis erheblich erweiterte. Unmittelbar danach hatte es deshalb bereits einen Austausch der Wohngeldbehörden beim RP gegeben.
Bei der heutigen Dienstbesprechung, an der alle 17 Wohngeldbehörden im Regierungsbezirk Darmstadt teilnahmen, ging es um die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Wohngeld-Reform bei den Kommunen und den gestiegenen Beratungsbedarf in den Ämtern. Thematisiert wurden auch die jüngst von der Kommission zur Sozialstaatsreform vorgestellten Empfehlungen, die eine Zusammenlegung von Wohngeld mit weiteren Sozialleistungen vorsehen. Darüber hinaus stellten RP-Fachleute aktuelle rechtliche Änderungen vor und behandelten Fragestellungen der Teilnehmenden. Die kommunalen Behörden hatten auch Gelegenheit zum Austausch untereinander.