Regierungspräsidium Darmstadt

Zertifikate des RP ermöglichen Exporte hessischer Unternehmen

Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen werden für Drittstaaten benötigt

Im vergangenen Jahr hat das für Verbraucherschutz zuständige Dezernat des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt 365 Freiverkäuflichkeitsbescheinigungen für hessische Unternehmen ausgestellt, die bestimmte Produkte nur mit diesen Urkunden in viele Drittstaaten exportieren können.

Wir unterstützen damit die Geschäfte hessischer Unternehmen

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident
Darmstadt

2025 betrafen nahezu die Hälfte dieser Bescheinigungen Lebensmittelenzyme und Lebensmittelzusatzstoffe (171), etwa ein Drittel Nahrungsergänzungsmittel und bilanzierte Diäten (116), der Rest entfiel zumeist auf Wein, Sekt und Spirituosen (69). Selten wurden auch Zertifikate für Reinigungsmittel, Bedarfsgegenstände oder Kosmetika ausgestellt.

Die Bescheinigungen wurden im vergangenen Jahr für rund 50 verschiedene Zielländer erteilt. Besonders häufig waren Warenexporte nach China (60), Ägypten (29), in die Türkei (23), nach Indonesien (21) oder Vietnam (19). Über 90 Zertifikate wurden auch für verschiedene Bestimmungsländer in Mittel- und Südamerika ausgestellt.

Hintergrund: Die Ausfuhr spezifischer Produkte in Drittstaaten außerhalb des europäischen Binnenmarktes erfordert oft amtliche Dokumente, die eine uneingeschränkte Verkehrsfähigkeit der Waren in Deutschland bescheinigen. Wenn die entsprechenden Unterlagen dafür vorgelegt werden, stellt das RP Darmstadt auf Antrag derartige Zertifikate aus.

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