Eine Urkunde vor einer Hessischen Fahne

Anerkennungsprämie

Das Land Hessen gewährt seit dem Jahr 2011 für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige eine Anerkennungsprämie für langjährige, aktive und pflichttreue Dienste in den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren im Land Hessen.

Grundlage ist der aktuelle Ehrungserlass vom 25. August 2023, Staatsanzeiger S. 1204.

Mit dieser Prämie soll das wertvolle Engagement der ehrenamtlichen Einsatzkräfte anerkannt werden. Hiermit unterstreicht das Land Hessen die Wertschätzung für die unersetzliche Tätigkeit der Einsatzkräfte in den Freiwilligen Feuerwehren in Hessen.

Höhe der Anerkennungsprämie

Die Anerkennungsprämie wird gestaffelt nach Dienstzeit in der Einsatzabteilung in jeweils zehnjährigem Abstand vergeben. Nach zehn Jahren aktiver Dienstzeit wird eine Prämie von 250 Euro, nach 20 Jahren von 400 Euro, nach 30 Jahren von 600 Euro und nach 40 Jahren von 1000 Euro gezahlt. Rückwirkend zum 01.01.2023 können nun auch Einsatzkräfte nach 50 Jahren Dienstzeit mit einer Prämie bedacht werden. Diese beläuft sich auf 1.500 Euro.

Voraussetzung für den Erhalt der Anerkennungsprämie ist eine aktive und pflichttreue Dienstzeit in einer Einsatzabteilung beziehungsweise (seit 2020) auch in einer Ehren- und Altersabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr.

Wichtig bei der Antragstellung ist die Beachtung des Beginns der Dienstzeit mit 17 Jahren; Zeiten in einer Bambini- oder Jugendfeuerwehr werden nicht anerkannt.

Verfahren

Die Anträge für ihre Feuerwehrangehörigen werden von den Kommunen gestellt. Ab dem 1. Januar 2021 können Anträge ausschließlich auf elektronischem Wege unter Verwendung des dafür durch das Land Hessen bereitgestellten Online-Portals Civento gestellt werden.

Anträge auf Verleihung einer Anerkennungsprämie für ein Kalenderjahr sollen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gesammelt pro Gemeinde digital gestellt werden.

Der Antrag soll auch spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Verleihung gestellt werden; nur so kann eine ordnungsgemäße Bearbeitung sichergestellt werden.

In einzelnen begründeten Ausnahmefällen können Anträge noch analog in Papierform gestellt werden. Dies könnte zum Beispiel bei mehrmals unterbrochenen Dienstzeiten sein (die Civento nicht erkennt) oder wenn Anträge nicht binnen zwei Jahren nach Erreichung der Dienstzeit gestellt werden. Ein fehlender Zugang beziehungsweise technische Probleme erfüllen diesen Ausnahmetatbestand nicht.

Das Regierungspräsidium prüft die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben und erstellt die Urkunde. Die Aushändigung der Urkunde soll in einem angemessenen und festlichen Rahmen erfolgen.

Die Prämie wird nach Erhalt der Bankverbindung per Überweisung direkt an den Prämienempfänger ausgezahlt.

Schlagworte zum Thema