Brandschutzehrenzeichen
Bei allen Verleihungen kommen auch Personen in Betracht, die nicht der Feuerwehr angehören.
Voraussetzung für die Verleihung des Silbernen oder Goldenen Brandschutzehrenzeichens am Bande für mindestens 25-jährige oder mindestens 40-jährige Dienstzeit ist die Zugehörigkeit zu einer Freiwilligen Feuerwehr und eine sich über den ganzen Zeitraum erstreckende, aktive und pflichttreue Dienstzeit in Feuerwehren.
Silbernes Brandschutzehrenzeichen am Bande für besondere Verdienste
Die Leistungen beziehungsweise Verdienste, die durch Verleihung des Brandschutzehrenzeichens anerkannt werden sollen, können sowohl theoretischer als auch praktischer Natur sein. Daher kommt eine Verleihung auch für wissenschaftliche Leistungen, die der Weiterentwicklung der Brandschutztechnik und der Brandschutzchemie dienen, sowie für Verdienste um die Brandschutzorganisation und die Brandschutzforschung in Betracht. Die Verdienste müssen nicht unbedingt von überörtlicher Bedeutung sein. Sie können sich auch auf den Brandschutz oder die Brandschutzorganisation einer oder mehrerer Gemeinden beschränken.
Goldenes Brandschutzehrenzeichen am Bande für hervorragende Verdienste
Es ist zu fordern, dass die Leistungen über einen längeren Zeitraum erbracht worden sind und dass ihnen überörtliche Bedeutung zukommt. Hiernach kommen für eine Auszeichnung insbesondere solche Personen in Betracht, denen erhebliche Verdienste um den Brandschutz von größeren Gebieten, wie zum Beispiel eines Landkreises oder eines Regierungsbezirks, zukommen.
Silbernes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz
Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit des Auszuzeichnenden zu einer wesentlichen Verbesserung des Brandschutzes im Lande beigetragen hat. Die Leistungen oder Verdienste müssen hiernach so außergewöhnlich sein, dass ihre Anerkennung und Würdigung durch Verleihung von Brandschutz-Ehrenzeichen am Bande weder ausreicht noch angemessen ist.
Goldenes Brandschutzehrenzeichen als Steckkreuz
Diese Verleihung erfolgt nur bei besonders mutigen und entschlossenen Verhaltens. Das bedeutet, dass sich der Auszuzeichnende unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben durch besonders mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen der Feuerwehren ausgezeichnet hat.
Informationen und hilfreiche Links zum Thema Ehrungen finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.