Ausgehobenes Erdreich, in der Grube eine sehr große, verwitterte Bombe

Kampfmittelräumdienst

Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Hessen

Beim Regierungspräsidium in Darmstadt (Dezernat I 18 – Öffentliche Sicherheit und Ordnung) ist der für ganz Hessen zuständige Kampfmittelräumdienst (KMRD) angesiedelt. Neben den Kampfmittelräumungsarbeiten, die vom Land Hessen, Kommunen, Privaten und Bundesbehörden in Auftrag gegeben werden, übernimmt der KMRD folgende Aufgaben:

  • Der KMRD gibt Ihnen Auskunft, ob auf Ihrem Grundstück mit einer Kampfmittelbelastung zu rechnen ist, zum Beispiel, weil sich die Fläche in einem Bombenabwurfgebiet befindet.
  • Senden Sie Ihre schriftliche Anfrage an den unten stehenden Kontakt und fügen bitte einen genauen Lage-, Flur- oder Detailplan bei, auf dem die Grenzen Ihres Grundstücks markiert sind.
  • Der KMRD recherchiert für Sie und wertet dazu die alliierten Kriegsluftbilder aus. Auf den Luftbildern sind die Bombenabwurfstellen und Bombenkrater genau zu erkennen. Die fehlenden Dächer sind auf Spreng- und Brandbomben zurückzuführen.
  • Der KMRD übersendet Ihnen, gegen eine Aufwandsgebühr in Höhe von 80,00 Euro (zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer), eine Stellungnahme, aus der zum einen die eventuell vorhandene Kampfmittelbelastung Ihres Grundstückes hervorgeht und zum anderen die für die Kampfmittelräumung erforderlichen Arbeiten beschrieben werden.
  • Für die Überprüfung/Räumung Ihres Grundstücks sollten Sie eine anerkannte Kampfmittelräumfirma beauftragen.
  • Der Kampfmittelräumdienst veranlasst den Abtransport, gegebenenfalls die Entschärfung und die Vernichtung der Kampfmittel.

Hinweise zum Download – Anzeige Kampfmittelräumung

  1. Die Anzeige ist entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vom Erlaubnisinhaber zu unterschreiben.
  2. Die Anzeige sollte – wenn möglich – grundsätzlich auf elektronischem Weg, das heißt per Mail eingereicht werden, da wir papierlos arbeiten.
  3. Der Anzeige soll grundsätzlich ein Lageplan, eine Kopie der Erlaubnis nach § 7 SprengG sowie eine Kopie des Befähigungsscheins des Aufsichtsführenden vor Ort (möglichst auch mit einer Handynummer) beigefügt sein.