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Informationen für Anbieter

Nach § 8d Abs. 1 GlüStV 2021 werden die Datenbestände des übergreifenden Sperrsystems, das durch den Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages (OASIS GlüStV "alt") geschaffen wurde, und der hessischen (OASIS HSpielhG) und rheinland-pfälzischen (OASIS LGlüG RP) Sperrdatei für Spielhallen in das spielformübergreifende, bundesweite Sperrsystem überführt. 

DIES BEDEUTET: BEREITS AN OASIS ANGESCHLOSSENE BETRIEBSTÄTTEN VERWENDEN IHRE BESTEHENDE ANSCHLÜSSE WEITER. EIN NEUANTRAG IST NICHT ERFORDERLICH!

Wichtiger Hinweis zur Aufhebung von Spielersperren:

Nach dem GlüStV 2021 kann die Aufhebung einer Sperre frühestens nach Ablauf der Mindestlaufzeit beantragt werden. Die Mindestlaufzeit beträgt bei unbefristeten Sperren 1 Jahr und bei befristeten Selbstsperren entspricht sie der Dauer der beantragten Frist.

Bitte stellen Sie keinen neuen OASIS Onlineantrag um die Erlaubnis zu verlängern. Bitte senden Sie uns die neue Erlaubnis an unser OASIS-Postfach.

Beachten Sie bitte, dass für den Onlineantrag einer der Browser Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari in der jeweils aktuellen Version verwendet werden muss. Bitte benutzen Sie zur Antragstellung möglichst einen Rechner mit einem Microsoft Windows Betriebssystem.

Das Land Hessen hat für die Online-Anmeldung an das Spielersperrsystem OASIS ein moder­nes Bearbeitungssystem entwickelt, das ein Pilot für weitere Verfahren in der Größenordnung sein kann. Es sind mit ca. 5.000 neuen Veranstaltern und mit bis zu 40.000 zusätzlichen Betriebsstätten zu rechnen. Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Registrieren können sich sowohl neue Veranstalter als auch Veranstalter, die bereits mit einer Betriebsstätte an OASIS angeschlossen sind und nunmehr weitere Betriebsstätten z. Bsp. in anderen Bundesländern anschließen möchten. Dafür stehen Formulare zur Verfügung, mit denen sich die Veranstalter einmalig registrieren, ihre Daten eingeben und eine Betriebsstätte anlegen.

Die Antragsteller erhalten sofort eine Bestätigung der Registrierung unter Angabe der Ver­tragsnummer. Mit der Vertragsnummer werden die weiteren Schritte durchlaufen. Bei mehreren Betriebsstätten sind unter Hinweis auf die bereits erteilte Vertragsnummer nur noch die weiteren Betriebsstätten anzulegen.

Der Online-Antragsprozess verfügt über eine Adressprüfung deutscher Postanschriften, über eine Verifizierung der E-Mail-Adresse sowie über die Nachnutzung bereits eingegebener Daten, z. Bsp. für Folgeanträge. Der Online-Antragsprozess hat außerdem eine Upload-Funktion, mit der die notwendigen glücksspielrechtlichen Erlaubnisse bzw. Geeignetheitsbestätigungen hochgeladen werden können.

Die Daten aus dem Registrierungsvorgang werden automatisiert in ein Fachinformations­system weitergeleitet, das die weitere Bearbeitung des Registrierungsvorgangs ermöglicht. In diesem Verfahren findet ein Abgleich mit vorhandenen Daten statt, um doppelte Registrierun­gen auszuschließen. Aus dem Fachverfahren heraus werden die Vertragsunterlagen sowie die erforderlichen Zertifikate per Mail versandt. Die für den Zugang notwendigen Passwörter werden auf dem Postweg zusammen mit dem unterschriebenen Vertrag an die Veranstalter gesandt.

Bei Vertragsabschluss werden die Veranstalter automatisiert in dem Spielersperrsystem OASIS hinterlegt und die bearbeiteten Vorgänge in das Dokumentenmanagementsystem ab­gelegt. Es handelt sich also um einen digitalisierten Antragsprozess, der nicht nur ein Datum umfasst, sondern einen ganzen Bearbeitungsprozess von „Ende zu Ende“.

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