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!!! ACHTUNG !!!

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Besucherinnen und Besucher,

aufgrund einer technischen Systemumstellung können in der Zeit vom 02.07. bis 15.07.2025 Anträge für den Anschluss an OASIS zwar gestellt, aber NICHT bearbeitet werden.

Im Anschluss wird es vorübergehend zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung kommen. Wir werden unter Hochdruck daran arbeiten, die entstandenen Rückstände aufzuholen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und von telefonischen Nachfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Vielen Dank.
 

Das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Darmstadt ist gemäß §§ 8a bis 8d, 23 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) in Verbindung mit § 15 Hessisches Glücksspielgesetz (HGlüG)  mit der Errichtung und Unterhaltung eines übergreifenden Sperrsystems zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht beauftragt.

OASIS GlüStV 2021 steht all denjenigen Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verpflichtet sind, sich an das Spielersperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht anzuschließen. Der GlüStV 2021 hat zur effektiven Verminderung von Spielsuchtgefahren den Kreis der Verpflichteten auf die Anbieter des gewerblichen Automatenspiels, Spielhallen und Gaststätten, ausgeweitet.

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