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FAQ - Veranstalter

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Veranstalter

Veranstalter sind die Inhaber einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Vertragspartner des Regierungspräsidiums Darmstadt.

Betriebsstätte

Als Betriebsstätte wird in OASIS der „Standort“ angegeben, an dem das Glücksspiel veranstaltet wird. Im terrestrischen Bereich ist dies die Adresse der Spielstätte (z.B. Spielhalle, Wettvermittlungsstelle, Buchmacherörtlichkeit), im Internet die jeweilige Internetdomain. Jeder Veranstalter erhält vom Regierungspräsidium Darmstadt für jeden genehmigten und beantragten „Standort“ eine Betriebsstätte mit eigener Betriebsstättenkennung.

Fachlicher Ansprechpartner (des Veranstalters)

Der fachliche Ansprechpartner des Veranstalters steht grundsätzlich für Rückfragen zu Spielersperren zur Verfügung. Er ist in der Regel für die Eintragung und Änderung der Spielersperre zuständig. Die für den fachlichen Ansprechpartner in OASIS hinterlegten Daten werden anderen Nutzern im Falle eines Treffers bei einer Statusabfrage angezeigt und dient der Kontaktaufnahme in Zweifelsfällen wie z.B. Namensgleichheit.

Bitte beachten Sie, dass Sie hier zum Schutz Ihrer Mitarbeiter auch allgemeine Angaben wie Spielsuchtbeauftragte/r machen können.

Technischer Ansprechpartner (des Veranstalters)

Technische Ansprechpartner des Veranstalters werden bei allen anstehenden technischen Änderungen (Zeitpunkt und inhaltliche Einzelheiten) informiert. Für die technischen Ansprechpartner steht auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt eine Seite mit ausschließlich technischen Informationen zur Verfügung.

Dienstleister

Dienstleister sind Anbieter von Anschlusslösung zur automatisierten Abfrage gegen OASIS. Diese nutzen den OASIS Webservice (OASIS WS), um das händische Erfassen von Daten zu vermeiden.

Fachlicher Ansprechpartner des Landes Hessen

Fachlicher Ansprechpartner des Landes Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Verantwortlichkeit des Regierungspräsidiums Darmstadt umfasst die Klärung der rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung von OASIS, den Anschluss der Veranstalter an OASIS, die Aufhebung von Spielersperren sowie die Erteilung von Freigabeerklärungen für die von Dienstleistern entwickelten Anschlusslösungen.

Technischer Ansprechpartner des Landes Hessen

Der technische Ansprechpartner von OASIS ist die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). Sie ist für den technischen und sicheren Betrieb verantwortlich und arbeitet entsprechend der Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informatik (BSI).

IT-Service-Desk

Der IT-Service-Desk der HZD ist für alle Fragen zu OASIS die erste Anlaufstelle, da er immer (24/7) erreichbar ist. Er nimmt sowohl fachliche, juristische als auch technische Anliegen an, bieten in einigen Fällen sofortige Hilfe, oder leitet das Anliegen an die zuständige Stelle weiter. Dabei ist es irrelevant ob die Zuständigkeit innerhalb der HZD oder beim Regierungspräsidium Darmstadt liegt.

Den IT-Service Desk erreichen Sie unter:
Tel.: +49 6652 187 2212 oder per E-Mail.

Ab dem 1. Juli 2021 ist das Regierungspräsidium Darmstadt zentral zuständig für die Aufhebung von Spielersperren im Spielersperrsystem OASIS GlüStV 2021. Die Aufhebung von eigenen Spielersperren in OASIS GlüStV 2021 ist ab diesem Zeitpunkt für Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen nicht (mehr) möglich. Sollten dennoch Anträge auf Aufhebung von Spielersperren bei Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen eingehen, sind diese an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 34 Glücksspiel, Preisprüfung, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt, weiterzuleiten.

Für den Anschluss an OASIS GlüStV gibt es einen Online-Antrag.

Der Abgleich mit dem Spielersperrsystem OASIS im Rahmen eines Internetglücksspielangebots (gilt für Veranstalter von Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet sowie Veranstalter und Vermittler von Sportwetten im Internet) ist grundlegend nur über die Schnittstelle OASIS WS möglich. Die Eintragung einer Kurzzeitsperre (24h Sperre) ist nur über OASIS WS möglich. Auch die Eintragungen und Änderungen von befristeten und unbefristeten Spielersperren müssen bei einem Internetglücksspielangebot über die OASIS WS Schnittstelle erfolgen. Die entsprechenden Funktionen, die die OASIS WS Schnittstelle bietet müssen umgesetzt werden.

Es ist dennoch empfehlenswert OASIS WEB zu beantragen, da hiermit einfach und schnell Fälle von Namensgleichheit geprüft werden können. Anfragen von Ihren Spielern können von Ihnen möglicherweise mit Hilfe von OASIS WEB einfacher beantwortet werden.

Da es keine Anschlusskosten gibt, entstehen durch die zusätzliche Nutzung von OASIS WEB keine Kosten.

Bei einem erhöhten Anrufaufkommen kann es sein, dass die Wartezeit einige Minuten beträgt. Bleiben Sie in der Leitung bis sich jemand meldet, oder diese von selbst abbricht. Wenn Sie immer nur kurz anrufen, werden Sie in der Warteschlange wieder erneut eingereiht. Sie können den IT-Service-Desk auch per E-Mail erreichen.

Der IT-Service-Desk nimmt alle nötigen Daten auf, und hält Ihr Anliegen in schriftlicher Form fest. Anschließend wird es zur zuständigen Stelle geleitet, die eine Analyse des Problems beginnt, meistens schon bevor Kontakt mit Ihnen aufgenommen wird. Je besser das Problem beschrieben ist, desto schneller kann ein Ergebnis erzielt werden. Sollte sich im Laufe von 24 Stunden niemand bei Ihnen gemeldet haben, rufen Sie bitte erneut den IT-Service-Desk (+49 6652 187 2212) an, und lassen Sie den Status Ihres Tickets prüfen.

Ja.

Es ist technisch nicht möglich eine Liste mit geprüften Personen zu erstellen.

Sofern eine Überprüfung durch OASIS nicht erfolgen kann, ist die Person vom Spiel auszuschließen.

Änderungen der Vertragsdaten (Geschäftsführer, Firmenadresse, fachlicher und technischer Ansprechpartner, Inbetriebnahme/Aufgabe eines Standortes etc.) müssen umgehend dem Regierungspräsidium Darmstadt schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden.

Bitte melden sie einzelne Betriebsstätten über den Onlineantrag nach. Auf der Startseite des Onlineantrags klicken Sie ganz unten auf den Button Antrag starten, dann den Button Anmelden. Auf der Anmeldeseite klicken Sie bitte unter den Eingabefeldern auf den Link Passwort zurücksetzen. Sie werden aufgefordert Ihre Vertragsnummer und Ihre Antworten auf die Sicherheitsfragen einzugeben. Nach erfolgreicher Eingabe der Antworten können Sie ein Passwort setzen. Nun können Sie sich mit Ihrer Vertragsnummer und dem Passwort am Onlineantrag anmelden und die neuen Betriebsstätten registrieren.

Bestehende Verträge können nicht übernommen werden. Teilen Sie Veranstalterwechsel umgehend dem Regierungspräsidium Darmstadt mit.

Sofern Sie noch keinen OASIS Nutzungsvertrag mit dem Regierungspräsidium Darmstadt haben, müssen Sie einen Antrag auf Anschluss an OASIS stellen.

Sofern Sie bereits über einen eigenen OASIS Nutzungsvertrag verfügen, kann dieser erweitert werden.

Ja. Jede natürliche und juristische Person benötigt einen eigenen OASIS Nutzungsvertrag.

Es wird möglich sein, ein SEPA-Lastschriftmandat einzurichten. Nähere Informationen folgen.

Die Antworten werden bei Kontakt mit dem IT-Service-Desk zur Identifizierung des Veranstalters abgefragt. Nur bei korrekter Beantwortung der Sicherheitsfragen kann Ihr Anliegen bearbeitet werden.

Sie können eine Änderung der hinterlegten Antworten beantragen, indem Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt wenden und den Vordruck Formblatt Sicherheitsfragen (siehe Downloads) per E-Mail einreichen. Die Antworten auf die Sicherheitsfragen sind vom Veranstalter zu vergeben, müssen nicht den Tatsachen entsprechen und sollten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung stehen, die Kontakt zum IT-Service-Desk haben.

Für gewerbliches Automatenspiel (Spielhallen und Gaststätten):
Wenn Sie mit einem Dienstleister zusammenarbeiten, fragen Sie dort um Hilfe. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, wenden Sie sich an den IT-Service-Desk.

Für Wettvermittlungsstellen:
Die Zertifikate sind beim Veranstalter – Ihrem Sportwettveranstalter – hinterlegt, fragen Sie dort um Hilfe. Sollte dies nicht zum Erfolg führen wenden Sie sich an den IT-Service-Desk.

Alle anderen OASIS Nutzer wenden sich bitte an den IT-Service-Desk.

Zertifikate werden automatisch an die bei Vertragsschluss gemeldete E-Mailadresse des Veranstalters versendet. Dies geschieht ca. 6 bis 3 Wochen vor Ablauf Ihres alten Zertifikates. Sollten Sie 3 Wochen vor Ablauf des Zertifikates noch kein neues Zertifikat erhalten haben, kontaktieren Sie bitte den IT-Service-Desk.

Um Spielerstatusabfragen an OASIS machen zu können, muss die Erlaubnis der Betriebsstätte gültig sein (die Laufzeit darf nicht abgelaufen sein). Zur Verlängerung der Erlaubnis, müssen Sie uns per Mail eine neue gültige Erlaubnis zusenden. Sollte Ihnen die zuständige Behörde noch keine neue Erlaubnis erteilt haben, können Sie uns ggf. eine Duldung oder den Antrag auf Verlängerung (die behördliche Bestätigung über den eingegangenen Antrag) zusenden.

Mit der OASIS WS Funktion "Konzession prüfen" kann das Ende der aktuellen Erlaubnis angezeigt werden. Wir empfehlen allen Dienstleistern diese Funktion in ihre Schnittstellenlösung zu implementieren. Weiterhin sollte Ihre Schnittstellenlösung die Möglichkeit bieten Sie damit automatisch z.B. zehn Wochen vor Ablauf der Konzession darüber zu informieren!

Fast ausschließlich hängt dies mit Änderungen von personalisierten E-Mail-Adressen zusammen, da Änderungen beim Wechsel des Personals nicht mitgeteilt werden. Die Einrichtung von Funktionspostfächern, auf die mehrere Mitarbeiter Zugriff haben, wird nachdrücklich empfohlen.

Erfahrungsgemäß tritt dieses Problem ein, wenn sich mehrere Betriebsstätten verbotenerweise die Zugangsdaten teilen und unabhängig voneinander das Passwort zurücksetzen lassen. Jede Betriebsstätte hat eigene Zugangsdaten (Betriebsstättenkennung + Passwort) erhalten; diese sind ausschließlich im zugeteilten Standort zu verwenden.

Wenn Sie eine neue Glücksspiel- oder Spielhallenerlaubnis bekommen haben, schicken Sie uns bitte die Erlaubnis per Mail an unser OASIS Postfach.

Senden Sie uns bitte möglichst frühzeitig die neue Erlaubnis zu, da ansonsten nach Ablauf des alten Erlaubnisende Datums der OASIS Zugang für diese Betriebsstätte automatisch deaktiviert wird.

Bitte stellen Sie keinen neuen OASIS Onlineantrag um die Erlaubnis zu verlängern!

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail mit der Kennung der Betriebsstätte die Sie abmelden möchten an unser OASIS Postfach. Bitte geben Sie dazu noch das Datum an, ab wann der OASIS Zugang für die Betriebsstätte deaktiviert werden soll.

Bei Geschäftsaufgabe, Fusionen, Insolvenz oder dem Vorliegen sonstiger Gründe, die die weitere Aufbewahrung dieser Unterlagen durch den Veranstalter oder Vermittler von Glücksspielen unmöglich machen, hat dieser sämtliche die Sperre betreffenden Unterlagen der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde auszuhändigen.

Ist ein Rechtsnachfolger vorhanden, kann die für die Führung der Sperrdatei zuständige Behörde diesem die Sperren zuordnen und ihm die zugehörigen Unterlagen zur verantwortlichen Aufbewahrung übergeben.

Die vollständigen Sperrunterlagen sind an das Regierungspräsidium Darmstadt (Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt) zu übermitteln.

Wenden Sie sich an den IT-Service-Desk.

Ja. Sie können mit den jeweils aktuellen Versionen der Browser Microsoft Edge, Google Chrome und Mozilla Firefox OASIS WEB nutzen.

Der Superuser hat die Mitarbeiterkennung 001. Sofern diese Kennung gesperrt ist, kann durch den IT-Service-Desk die Sperrung aufgehoben und das Passwort zurückgesetzt werden. Sofern hiervon abweichende Mitarbeiterkennungen durch wiederholte Fehleingabe des Passwortes gesperrt sind, kann die Sperrung durch den Superuser aufgehoben werden.

Diese Person ist bei den Glücksspielveranstaltern zuständig für Spielerschutz und Suchsperre.

Bei Spielerstatusabfragen werden zu den Spielersperren die Daten des fachlichen Ansprechpartners der eintragenden Betriebsstätte von OASIS angezeigt. Der Spieler soll damit Kontakt zum fachlichen Ansprechpartners der eintragenden Betriebsstätte aufnehmen können.

Hier sollten Sie keine Personennamen, sondern einen Funktionsnamen und eine Funktions-E-Mailadresse angeben wie zum Beispiel: Spielerschutz Veranstaltername, spielerschutz@veranstalterdomain.de

Geben Sie nur dienstliche Telefonnummern des Veranstalters an und keine privaten.

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