Platine mit dem Symbol einer Wolke

Anbindung - Online

Nutzen Sie für die Antragstellung bitte den folgenden Link zum Online Antrag auf Anschluss an das zentrale Spielersperrsystem OASIS.Öffnet sich in einem neuen Fenster

Aktuelle Informationen finden Sie hierÖffnet sich in einem neuen Fenster.

OASIS GlüStV 2021 steht all denjenigen Veranstaltern und Vermittlern von Glücksspielen zur Verfügung, die nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) verpflichtet sind, sich an das Spielersperrsystem zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht anzuschließen. Der GlüStV 2021 hat zur effektiven Verminderung von Spielsuchtgefahren den Kreis der Verpflichteten auf die Anbieter des gewerblichen Automatenspiels, Spielhallen und Gaststätten, ausgeweitet. Im Einzelnen verpflichtet sind:

  • Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
  • Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
  • Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
  • Betreiber von Spielbanken
  • Gewerbliche Spielvermittler
  • Pferdewetten im Internet
  • Buchmacher
  • Veranstalter von Online-Casinospielen
  • Veranstalter von Online-Poker
  • Veranstalter von virtuelle Automatenspiele im Internet
  • Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten

Ein paar Tipps für die Antragstellung:

  1. Jede Betriebsstätte ist getrennt an OASIS anzuschließen, d.h. für jede Betriebsstätte wird ein eigener Antrag erzeugt. Beim ersten Antrag („Initial-Antrag“) werden auch die notwendigen Informationen zum Veranstalter abgefragt. Weitere Betriebsstätten werden nach einer Wiedererkennung per Vertragsnummer und Passwort erfasst. Dies wird als „Folgeantrag“ bezeichnet.
  2. Für jeden Folgeantrag ist die Seite neu aufzurufen und die weitere Betriebsstätte einzugeben.
  3. Spielhallenbetreiber müssen für jeden Standort die Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle, Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten sowohl die Aufstellerlaubnis als auch die Geeignetheitsbestätigungen mit hochladen. Alle anderen Glücksspielanbieter werden zur Vorlage der aktuellen glücksspielrechtlichen Erlaubnis aufgefordert. Wer keine gültige Erlaubnis bzw. Geeignetheitsbestätigung hat, kann nicht an OASIS angeschlossen werden.
  4. Bitte verwenden Sie keine hochauflösenden Scans und Bilder
  5. Bitte beachten Sie, dass nur folgende Dateiformate hochladen dürfen: .pdf, .jpeg und .png mit maximal 3 MB pro Datei. Bitte versuchen Sie ggf. das PDF zu komprimieren.

Sie haben Ihre Betriebsstätten über den Massenimport registriert und möchten nun weitere Betriebsstätten anmelden?
In unseren Veranstalter FAQsÖffnet sich in einem neuen Fenster haben wir beschrieben wie Sie dabei vorgehen sollten.

Kontakt

für fachliche Fragen sowie dem Stand der Bearbeitung des Onlineantrags zum Anschluss an OASIS

OASIS-Team des RP Darmstadt

Fax

+49 611 32764 2127

Mo. - Do. 8:00 bis 16:30 Uhr
Freitag 8:00 bis 15:00 Uhr