Wie erfolgt der Anschluss an das Sperrsystem OASIS GlüStV?
Für den Anschluss an das Sperrsystem werden zwei Möglichkeiten angeboten:
- WebService für größere und automatisierte Abfrage (OASIS WS)
- Webseite für manuelle Abfragen des Sperrsystems (OASIS WEB)
Mit OASIS WEB steht ein Programm zur Verfügung, das über einen Link im Internetbrowser aufrufbar ist. Über entsprechende Eingabefelder können Sperren abgefragt, eingetragen, geändert und aufgehoben werden. Als Antwort auf eine Abfrage erscheint vom Programm die Auskunft „Der Spieler ist gesperrt“ oder „Der Spieler ist nicht gesperrt“.
Falls diese Lösung, die ein händisches Erfassen der Kundendaten in das Programm erfordert, nicht ausreicht, besteht die Möglichkeit, sich über eine eigene Programmlösung oder über die Programmlösung eines Dritten (Dienstleisters) anzuschließen. Hierfür steht die Schnittstelle OASIS WS zur Verfügung. Die Anschlusslösung kann z.B. die Übertragung der Kundendaten an OASIS mit Hilfe eines Kartenlesegerätes ermöglichen, so dass ein „Eintippen“ entfällt.
Verpflichtete zum Anschluss
- Betreiber von Spielhallen (mit Geld- und Warenspielgeräten)
- Veranstalter (und Vermittler) von Sportwetten
- Anbieter von Lotterien, die häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden
- Betreiber von Spielbanken
- Gewerbliche Spielvermittler
- Pferdewetten im Internet
- Buchmacher
- Veranstalter von Online-Casinospielen
- Veranstalter von Online-Poker
- Veranstalter von virtuelle Automatenspiele im Internet
- Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräte in Gaststätten
Nutzungsentgelte
Das jährliche Nutzungsentgelt gemäß der jeweils aktuellen Preisliste wird auf Basis der in OASIS GlüStV getätigten Abfragen nutzungsabhängig ermittelt. Die Spitzabrechnung erfolgt stets am Anfang des Jahres für das Vorjahr. Der Mindestbetrag pro Jahr beträgt 240,00 € je Unternehmen (siehe Preisliste im Downloadbereich).
Eintragung von Sperren
Im Downloadbereich stehen Ihnen unverbindliche Musterformulare zur Beantragung einer Selbst- oder Fremdsperre zur Verfügung.
Aufhebung von Selbst- oder Fremdsperren
Die Aufhebung einer Sperre ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich. Dies gilt auch dann, wenn bei Beantragung der Sperre für deren Laufzeit eine bestimmte Frist genannt wurde. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Frist gestellt werden. Wird kein Antrag auf Aufhebung gestellt, endet die Sperre nicht!
Der Antrag auf Aufhebung der Spielersperre ist bei der für die Führung der Sperrdatei zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zu stellen. Es genügt die Weiterleitung des Antrags durch einen Veranstalter oder Vermittler. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen können Spielersperren nicht aufheben!
Besonderheiten „kurzfristige Sperre im Internet“
Bei Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet eine deutlich erkennbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche anzuzeigen, deren Betätigung eine sofortige kurzzeitige Sperre des Spielers auslöst. Die Sperre endet von alleine nach Ablauf von 24 Stunden ab Betätigung der Schaltfläche.
Tipps für die Antragstellung
- Jede Betriebsstätte ist getrennt an OASIS anzuschließen, d.h. für jede Betriebsstätte wird ein eigener Antrag erzeugt. Beim ersten Antrag („Initial-Antrag“) werden auch die notwendigen Informationen zum Veranstalter abgefragt. Weitere Betriebsstätten werden nach einer Wiedererkennung per Vertragsnummer und Passwort erfasst. Dies wird als „Folgeantrag“ bezeichnet.
- Für jeden Folgeantrag ist die Seite neu aufzurufen und die weitere Betriebsstätte einzugeben.
- Spielhallenbetreiber müssen für jeden Standort die Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle, Aufsteller von Geld- oder Warenspielgeräten sowohl die Aufstellerlaubnis als auch die Geeignetheitsbestätigungen mit hochladen. Alle anderen Glücksspielanbieter werden zur Vorlage der aktuellen glücksspielrechtlichen Erlaubnis aufgefordert. Wer keine gültige Erlaubnis bzw. Geeignetheitsbestätigung hat, kann nicht an OASIS angeschlossen werden.
- Bitte verwenden Sie keine hochauflösenden Scans und Bilder
- Bitte beachten Sie, dass nur folgende Dateiformate hochladen dürfen: .pdf, .jpeg und .png mit maximal 3 MB pro Datei. Bitte versuchen Sie ggf. das PDF zu komprimieren.
- Bitte stellen Sie keinen neuen OASIS Onlineantrag um die Erlaubnis zu verlängern. Bitte senden Sie uns die neue Erlaubnis an unser Postfach oasis@rpda.hessen.de
- Beachten Sie bitte, dass für den Onlineantrag einer der Browser Mozilla Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari in der jeweils aktuellen Version verwendet werden muss. Bitte benutzen Sie zur Antragstellung möglichst einen Rechner mit einem Microsoft Windows Betriebssystem.