Datenschutzhinweise im Bereich OASIS-Sperren (Eintragung, Aufhebung, Auskünfte)

Information gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich OASIS-Sperren (Eintragung, Aufhebung, Auskünfte)

Sie erhalten diese Information, da Sie dem Regierungspräsidium Darmstadt personenbezogene Daten mitgeteilt haben bzw. diese Daten im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrags vom Regierungspräsidium Darmstadt verarbeitet werden.

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt, Tel.: 06151-120, E-Mail: Poststelle@rpda.hessen.de.

Die oder der Datenschutzbeauftragte

Die oder den Datenschutzbeauftragte/n des Regierungspräsidiums Darmstadt erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten, sowie mit E-Mail: datenschutzbeauftragte@rpda.hessen.de.

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bearbeitung Ihres Antrags auf Eintragung einer Sperre oder Aufhebung einer Sperre bzw. zur Erteilung einer Auskunft darüber erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt nach §§ 8 bis 8b Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und ist für die Antragsbearbeitung erforderlich.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Grundsätzlich werden Ihre personenbezogenen Daten nur durch das Regierungspräsidium Darmstadt verarbeitet. Soweit dies zur Bearbeitung der Sperren erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten gegenüber der sperreintragenden bzw. –beantragenden Stelle und der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung als technischer Betreiberin des OASIS-Systems offengelegt. In Betracht kommen die Veranstalter und Vermittler von Glücksspiel, bei denen die Sperre beantragt wurde sowie Dritte, die eine Fremdsperre erfolgreich beantragt haben.

Speicherdauer und –fristen

Zur Bestimmung des Zeitpunkts der Datenlöschung beachtet das Regierungspräsidium Darmstadt die Aufbewahrungsfristen, die im Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen festgelegt sind. Sämtliche Fristen beginnen mit Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung Ihrer Angelegenheit abgeschlossen ist.

Ihre Rechte

Nach Art. 15 DS-GVO können Sie von dem Verantwortlichen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Auskunft verlangen. Nach Art. 16 DS-GVO haben Sie das Recht auf Berichtigung. Unter den Voraussetzungen des Art. 17 DS-GVO haben Sie das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ein Recht auf Löschung kommt allerdings nicht in Betracht, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist bzw. zur Wahrnehmung einer Aufgabe dient, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, Art. 17 Abs. 3 lit. b) DS-GVO. Art. 18 Abs. 1 DS-GVO gewährt unter den dort aufgeführten Voraussetzungen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung.

Das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DS-GVO besteht nach § 35 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes nicht, soweit eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verpflichtet.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DS-GVO verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO bei der Aufsichtsbehörde, dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden. Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an den/die behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass datenschutzrechtliche Vorschriften bei der Verarbeitung Ihrer Daten nicht beachtet worden sind.

Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Durchführung Ihres Antrags erforderlich. Ohne Bereitstellung dieser Daten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

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