Für Spielerinnen und Spieler

Nach dem GlüStV 2021 dürfen gesperrte Spieler nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind verpflichtet, den Ausschluss gesperrter Spieler zu gewährleisten (§ 8 Abs. 2 und 3 GlüStV 2021).

Die konkrete Ausgestaltung des Spielersperrsystems ist in § 8 - 8d GlüStV geregelt.

Im Folgenden finden Sie die Antragsformulare zur Eintragung/ Aufhebung von OASIS-Sperren, zur Auskunft aus dem Sperrsystem sowie einen Bereich mit häufig gestellten Fragen (FAQ).