Nach dem GlüStV 2021 dürfen gesperrte Spieler nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen sind verpflichtet, den Ausschluss gesperrter Spieler zu gewährleisten (§ 8 Abs. 2 und 3 GlüStV 2021).
Die konkrete Ausgestaltung des Spielersperrsystems ist in § 8 - 8d GlüStV geregelt.
Im Folgenden finden Sie die Antragsformulare zur Eintragung/ Aufhebung von OASIS-Sperren, zur Auskunft aus dem Sperrsystem sowie einen Bereich mit häufig gestellten Fragen (FAQ).