Eintragung

Selbstsperre

Eine Selbstsperre ist eine Spielersperre, die eine Person für sich selbst beantragt. Für die Eintragung einer Selbstsperre benötigen wir:

  • den ausgefüllten Sperrantrag mit eigenhändiger Unterschrift (handschriftlich auf Papier, eingescannt genügt nicht)
  • die Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass, KEIN FÜHRERSCHEIN)

 

Fremdsperre

Eine Fremdsperre hingegen wird von Glücksspielanbietern oder Dritten (z.B. Angehörigen, Lebenspartnern) für einen Spieler beantragt. 

Anders als bei Selbstsperren muss bei Fremdsperren ein Sperrgrund vorliegen. Gemäß § 8 müssen bei Fremdsperren Erkenntnisse dafür vorliegen, dass der Spieler

  • spielsuchtgefährdet ist,
  • überschuldet ist,
  • finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt oder
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zum Einkommen oder Vermögen stehen.

Darüber hinaus ist dem Betroffenen vor Eintragung einer Fremdsperre die Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

Für die Eintragung einer Fremdsperre benötigen wir:

  • den ausgefüllten Sperrantrag mit eigenhändiger Unterschrift (handschriftlich auf Papier, eingescannt genügt nicht). Dabei muss einer der o.g. Sperrgründe z.B. Spielsuchtgefährdung ausgewählt werden und dieser mit entsprechenden Nachweisen belegt werden
  • die Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass, KEIN FÜHRERSCHEIN)