Bagger auf einem Feld voller Erdhügel, in denen blaue Röhren stecken

Räumstellen

Bei Räumstellen handelt es sich um Bereiche, auf denen Kriegshandlungen stattgefunden haben und bei denen davon ausgegangen werden muss, dass sie mit Kampfmitteln belastet sind.

Werden Baumaßnahmen mit Erdarbeiten in Bombenabwurfgebieten durchgeführt, muss der Untergrund zunächst sondiert werden.

Solche Räumstellen zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition unterliegen der Anzeigepflicht.

Neu

Online-Anzeige Räumstellen nach Paragraph 14 SprengG

Bitte nutzen Sie dieses Verfahren zur Anzeige von Räumstellen und verwenden Sie hierfür einen der folgenden Browser: Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox.

Kampfmittel bzw. munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.

Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den fachkundigen Mitarbeitern des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen überlassen werden.

Zu diesem Zweck ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Diese verständigen sofort den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, der zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen wird.

Schlagworte zum Thema