Werden Baumaßnahmen mit Erdarbeiten in Bombenabwurfgebieten durchgeführt, muss der Untergrund zunächst sondiert werden.
Solche Räumstellen zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition unterliegen der Anzeigepflicht.
Sprengstoffe
Werden Baumaßnahmen mit Erdarbeiten in Bombenabwurfgebieten durchgeführt, muss der Untergrund zunächst sondiert werden.
Solche Räumstellen zum Aufsuchen, Freilegen, Bergen und Aufbewahren von Fundmunition unterliegen der Anzeigepflicht.
Neu
Kampfmittel bzw. munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.
Die Identifizierung und weitere Behandlung verdächtiger Gegenstände muss den fachkundigen Mitarbeitern des Kampfmittelräumdienstes des Landes Hessen überlassen werden.
Zu diesem Zweck ist umgehend die örtliche Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu benachrichtigen. Diese verständigen sofort den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen, der zentral vom Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen wird.