Die im pechhaltigen Straßenaufbruch enthaltenen Stoffe Steinkohlenteer, Teeröl und Teerpech sind als krebserzeugend eingestuft. Pechhaltige Straßenaufbruchmaterialien werden gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung als „kohlenteerhaltige Bitumengemische“ bezeichnet. Einstufungsrelevant sind die Gehalte von PAK16. PAK steht für polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe und ist die Summe der Gehalte von 16 Einzelsubstanzen (nach der so genannten EPA-Liste, der Liste der Environmental Protection Agency der Vereinigten Staaten von Amerika) einschließlich Benzo(a)pyren. Ab einem PAK-Gehalt von ≥ 400 Milligramm pro Kilogramm oder Benzo(a)pyren ≥ 50 Milligramm pro Kilogramm wird kohlenteerhaltiges Bitumengemisch als gefährlicher Abfall unter dem Abfallschlüssel 17 03 01* eingestuft.
Für eine relativ einfache Bewertung, ob es sich wegen der Pechbestandteile um einen gefährlichen Bauabfall handelt, wird insbesondere das so genannte Lackansprühverfahren empfohlen. Hierzu wird eine an der Oberfläche lufttrockene Bruchfläche der Probe dünn mit einem weißen, lösemittelhaltigen Acryllackspray (RAL 9010) angesprüht. Je nach Pechgehalt ist bereits nach wenigen Sekunden eine deutlich grünliche bis gelbbräunliche Verfärbung des Lackes festzustellen. Im Straßenbau verbreitet ist ebenfalls das Lackansprühverfahren mit anschließender Fluoreszenz unter ultraviolettem Licht. Eine auftretende grünlich bis gelbliche Fluoreszenz zeigt PAK-Bestandteile an. Der Abfall ist dann als gefährlich einzustufen.
Ergibt eine vorliegende analytische Untersuchung Stoffgehalte unter den oben genannten Schwellenwerten, handelt es sich diesbezüglich um einen nicht gefährlichen Abfall unabhängig vom Ergebnis eines vorliegenden Schnelltests. Eine Vermischung unterschiedlich belasteter Chargen ist für eine Einstellung von Stoffgehalten grundsätzlich nicht zulässig! Wichtig ist zudem, dass einer belastbaren analytischen Einstufung eine repräsentative Probenahme zugrunde liegen muss.