Für die Anerkennung von Lehrgängen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) hessischer Anbieterinnen und Anbieter ist zentral die Abteilung Umwelt Darmstadt des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.
Die Lehrgangsinhalte sind im Anhang 1 der EfbV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) (in der Fassung vom 11.06.2024.
Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor
- Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
- Vitae der Dozentinnen / Dozenten
- Auflistung der Unterrichtsmaterialien
Fachkundelehrgänge nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) können auch als online-Veranstaltungen zugelassen werden. Lehrgänge im online-Format bedürfen weiterer besonderer Anforderungen, die zusätzlich erfüllt werden müssen, um eine Gleichwertigkeit von Lehrgängen in Präsenz und im online-Format sicherzustellen.
Die Kosten für die Anerkennung der Kurse belaufen sich zur Zeit auf 1.000,00 €.
Die Anerkennung ist auf 3 Jahre befristet, um die Aktualität der Lehrgangsinhalte sicherzustellen. Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte formlos zu beantragen ist, belaufen sich zur Zeit auf 600,00 €.