Eine Seminarteilnehmerin macht sich mit einem Stift Notizen

Lehrgang Efb

Lehrgänge für die Fortbildung verantwortlicher Personen von Entsorgungsfachbetrieben müssen anerkannt sein. Die Anerkennung erfolgt zentral durch die Abteilung Umwelt Darmstadt des RP Darmstadt.

Für die Anerkennung von Lehrgängen nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) hessischer Anbieterinnen und Anbieter ist zentral die Abteilung Umwelt Darmstadt des Regierungspräsidiums Darmstadt zuständig.

Die Lehrgangsinhalte sind im Anhang 1 der EfbV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) (in der Fassung vom 11.06.2024.

Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor

  • Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
  • Vitae der Dozentinnen / Dozenten
  • Auflistung der Unterrichtsmaterialien

Fachkundelehrgänge nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) können auch als online-Veranstaltungen zugelassen werden. Lehrgänge im online-Format bedürfen weiterer besonderer Anforderungen, die zusätzlich erfüllt werden müssen, um eine Gleichwertigkeit von Lehrgängen in Präsenz und im online-Format sicherzustellen.

Die Kosten für die Anerkennung der Kurse belaufen sich zur Zeit auf 1.000,00 €.

Die Anerkennung ist auf 3 Jahre befristet, um die Aktualität der Lehrgangsinhalte sicherzustellen. Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte formlos zu beantragen ist, belaufen sich zur Zeit auf 600,00 €.

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