Zwei Personen sitzen mit Schreibunterlagen, Laptop und Getränk am Tisch.

Regelungen für Betriebsbeauftragte für Abfall

Zur Stellung eines Abfallbeauftragten sind einige Betriebe verpflichtet, u. a. Hersteller, Vertreiber und Rücknahmesysteme im Bereich der Produktverantwortung.

Zum 01.06.2017 trat die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft.

Sie passte die bestehende Regelung aus dem Jahr 1977 an die aktuelle Rechtslage und den technischen Fortschritt an. Der Adressatenkreis und die Bestellungsvoraussetzungen wurden erweitert und präzisiert.

Viele Betriebe, die zuvor keinen Abfallbeauftragten bestellt haben, sind seitdem hierzu verpflichtet. Dies betrifft u. a. Hersteller, Vertreiber und Rücknahmesysteme im Bereich der Produktverantwortung (nach Batteriegesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Verpackungsgesetz sowie freiwillige Rücknahmesysteme).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Download.

Abfallbeauftragte sind verpflichtet, mindestens alle 2 Jahre an Fachkunde-Lehrgängen im Abfallbereich teilzunehmen und dies nachzuweisen.

Diese Lehrgänge nach der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)müssen behördlich anerkannt werden. Für hessische Anbieter der Lehrgänge sind die Fachdezernate für Abfallwirtschaft bei den Regierungspräsidien zuständig.

Die Lehrgangsinhalte sind in Anlage 1 der AbfBeauftrV aufgeführt. Die Lehrgangsgestaltung orientiert sich an der Vollzugshilfe „Anerkennung von Fachkundelehrgängen“ der Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) (in der Fassung vom 03.07.2007).

Der Antrag auf Anerkennung ist formlos. Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor

  • Darstellung der Inhalte und des Ablaufs der Lehrgänge
  • Vitae der Dozentinnen / Dozenten
  • Kopie der Antragsunterlagen für Fachkundelehrgänge anderer Rechtsgrundlagen (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV, Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV), sofern für diese eine Anerkennung erteilt wurde.

Die Kosten für die Anerkennung der Kurse werden nach Zeitaufwand festgesetzt.

Die Kosten für die Verlängerung, die unter Vorlage der aktualisierten Lehrgangsinhalte zu beantragen ist, werden ebenfalls nach Zeitaufwand festgesetzt.

Kontakt

Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

Servicestelle Abfallwirtschaft

Standort Darmstadt Entsorgungswege

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+49 6151 12 3450

Postanschrift
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Luisenplatz 2
64283 Darmstadt

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Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Industriepark Frankfurt-Fechenheim

Servicestelle Abfallwirtschaft

Standort Frankfurt Ost

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Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

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Flughafen Frankfurt, Stadt Frankfurt, Industriepark Höchst, Wetteraukreis

Servicestelle Abfallwirtschaft

Standort Frankfurt West

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+49 69 2714 5950

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Regierungspräsidium Darmstadt
Gutleutstraße 114
60327 Frankfurt am Main

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Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis, Wiesbaden

Servicestelle Abfallwirtschaft

Standort Wiesbaden

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Regierungspräsidium Darmstadt
Kreuzberger Ring 17 A+B
65205 Wiesbaden

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