Zum 01.06.2017 trat die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft.
Sie passte die bestehende Regelung aus dem Jahr 1977 an die aktuelle Rechtslage und den technischen Fortschritt an. Der Adressatenkreis und die Bestellungsvoraussetzungen wurden erweitert und präzisiert.
Viele Betriebe, die zuvor keinen Abfallbeauftragten bestellt haben, sind seitdem hierzu verpflichtet. Dies betrifft u. a. Hersteller, Vertreiber und Rücknahmesysteme im Bereich der Produktverantwortung (nach Batteriegesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Verpackungsgesetz sowie freiwillige Rücknahmesysteme).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Download.