Der Bauherr sollte rechtzeitig vor Aushub- beziehungsweise Abbruchbeginn klären, ob Hinweise auf Bodenverunreinigungen oder Gebäudekontaminationen zum Beispiel auf Grund vorhergehender Nutzungen vorliegen. In diesem Fall sollte er bei Fragen bezüglich der Getrennthaltung und Entsorgung von belastetem Aushub- beziehungsweise Abbruchmaterial die weitere Vorgehensweise – möglichst ebenfalls vor Aushub- beziehungsweise Abbruchbeginn – mit der zuständigen Abfallbehörde abstimmen.
Werden Kontaminationen zu spät entdeckt oder falsch eingeschätzt, kann es Probleme bei der Entsorgung der anfallenden Bauabfälle geben und dadurch zu Verzögerungen oder Stillstand der Baustelle kommen. Die frühzeitige Klärung dieser Fragen ist daher ein wichtiger Bestandteil verantwortungsvoller Planung und Bauleitung.
Detaillierte Informationen zu den hier angesprochenen Punkten finden Sie im nebenstehenden Download „Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen“.