Mehrere Gefäße für Altöl stehen nebeneinander

Getrennthaltung, Aufbereitung und Rücknahmeverpflichtung von Altöl

Regelungen zur Rückgabe / Rücknahme von Altölen sowie deren Getrennthaltung und Aufbereitung. Die Regelungen gelten für Öle, die als Schmierstoffe eingesetzt waren, und nicht für Speiseöle.

Bei Altölen handelt es sich um Öle, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen.

Diejenigen Altöle, die auf Grund ihrer bekannten Herkunft und stofflichen Reinheit wieder verwendet werden können, müssen im Sinne einer stofflichen Verwertung vorrangig einer Aufbereitung zugeführt werden. Bei dieser Aufbereitung werden aus Altölen Basisöle raffiniert, die wieder zur Herstellung von Frischölen verwendet werden können.

Damit diese stoffliche Aufbereitung ordnungsgemäß und schadlos möglich ist, dürfen den Altölen keine anderen Abfälle zugemischt werden. Auch müssen Altöle unterschiedlicher Herkunft und Zusammensetzung getrennt vorgehalten und entsorgt werden, insbesondere die biogenen Öle. Dies erfolgt zunächst durch Definition des zutreffenden Abfallschlüssels für die einzelnen Altöle (Abfallbezeichnung) und schließlich die Zuordnung verschiedener Abfallschlüssel zu Sammelkategorien, die die weitere Entsorgung vorbestimmen.

Für Privatkunden gilt insbesondere die Rücknahmeverpflichtung der Verkäufer bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Menge an Frischölen. Es empfiehlt sich daher, die Quittung für den Kauf aufzubewahren.

Weitere Entsorgungsmöglichkeiten sind die Sammelstellen für Sonderabfälle der Kommunen für Private beziehungsweise die Sammelentsorger für Gewerbebetriebe.

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