Ein Mann mit gelber Warnjacke steht auf einem Abfalltransporter

Überwachung

Die Regierungspräsidien überwachen die am Entsorgungsprozess Beteiligten in vielfältiger Weise – zum Beispiel bei Ortsterminen und Straßenkontrollen.

Betriebliche Überwachung

Die Entsorgung von beziehungsweise der Umgang mit Abfällen ist in einer großen Anzahl von Rechtsvorschriften reglementiert. Hierzu zählt neben völkerrechtlichen Vereinbarungen (Basler Übereinkommen) und europarechtlichen Vorschriften insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Hessische Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG). Als untergesetzliches Regelwerk existiert eine große Anzahl an Verordnungen, wie zum Beispiel die Nachweisverordnung (NachwV), die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) etcetera.

Die Regierungspräsidien überwachen in diesem Zusammenhang den Weg der Abfälle von der Entstehung bei den Betrieben über die Abfalltransporte und Sammlungsvorgänge bis hin zu den Abfallentsorgungsanlagen.

Die Überwachung erfolgt vor Ort durch Betriebsprüfungen, Straßen-, Schiffs-, Hafen-, Schienen- und Flughafenkontrollen und auf Containerumschlagsplätzen sowie durch Prüfung vorgelegter Unterlagen beziehungsweise digitaler Aufzeichnungen (zum Beispiel Register).

Entsorgungsnachweise

Einzel- und Sammel-Entsorgungsnachweise gefährlicher Abfälle sind den zuständigen Behörden elektronisch zu übersenden.

Die Entsorgerbehörde prüft vor Beginn der Entsorgung, ob die Entsorgung in der vorgesehenen Anlage technisch und rechtlich möglich und zulässig ist.

Die Erzeugerbehörde - beziehungsweise die Überwachungsbehörde des Sammlers oder Beförderers im Sammelverfahren - prüft die Abfalleinstufung sowie Angaben zur Verwertung und Beseitigung. Auch überwacht sie die Einhaltung von Überlassungspflichten.

Entsorger haben Begleitscheine den Behörden elektronisch zu übersenden. Somit wird sichergestellt, dass auch die Erzeugerbehörde beziehungsweise bei Sammlungen das Bundesland, in welchem die Abfälle gesammelt wurden, die zur Überwachung erforderlichen Informationen erhält.

In den örtlich zuständigen Umweltabteilungen der Regierungspräsidien erfolgt - mit Hilfe des Abfallüberwachungssystems ASYS - die formale Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität sowie die inhaltliche Prüfung, inwieweit die Entsorgung tatsächlich ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

ASYS ist das Abfallüberwachungssystem, welches die Bundesländer gemeinsam zur Verarbeitung der Nachweisdaten betreiben. Kern dieses Datenverarbeitungs-Systems ist der Kommunikationsverbund zwischen allen Bundesländern zum elektronischen Austausch der Daten aus landesübergreifenden Entsorgungsvorgängen.

Die Abteilung Umwelt Darmstadt des Regierungspräsidiums Darmstadt nimmt die Aufgabe der Knotenstelle in Hessen wahr und sorgt für einen reibungslosen Ablauf des Datenversands und –empfangs.

Nähere Informationen zu ASYS finden Sie in den Links

Erlaubnisse / Anzeigen

Erlaubnisse zum Befördern, Sammeln, Makeln oder Handeln von Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) werden von der Behörde am Hauptsitz des Beförderers, Sammlers, Maklers beziehungsweise Händlers erteilt beziehungsweise die Anzeigen nach § 53 KrWG entgegengenommen.

In den zuständigen Regierungspräsidien erfolgt auch die Überwachung der Auflagen der Erlaubnisse wie zum Beispiel die Vorlage von Fachkundenachweisen.

Betriebsprüfungen

Eine Betriebsprüfung gliedert sich in verschiedene Abschnitte.

Ihr voran gestellt ist zunächst behördenseitig die Sichtung der vorliegenden Angaben über die Abfallentsorgung im Unternehmen und die Tätigkeiten der jeweils Beteiligten.

Beim Ortstermin werden technische und verwaltungsrechtliche Belange im Rahmen eines Gesprächs sowie eines Betriebsrundgangs geprüft. Hierzu zählen die Prüfung herkunftsbezogener Angaben wie Anfallstelle, Abfalleinstufung und ‑bestimmung. Geprüft wird auch der ordnungsgemäße Umgang mit Abfällen an der Anfallstelle, bei der Bereitstellung und Zwischenlagerung sowie der Entsorgung. Ebenso wird von den Abfallbehörden kontrolliert, ob die Abfälle in hierfür zugelassene Anlagen gelangen und ob die Überlassungspflichten gegenüber den Gebietskörperschaften eingehalten werden. Es wird überwacht, ob alle erforderlichen Angaben im Register enthalten sind. Des Weiteren erfolgt eine intensive Beratung.

Erforderlichenfalls wird der Kunde in einer Nachbesprechung auf Rechtsverstöße hingewiesen und die resultierenden Maßnahmen besprochen.

Zudem nehmen die Regierungspräsidien auch an Straßenkontrollen teil.

In Hessen sind die Regierungspräsidien für die Kontrolle und Überwachung von grenzüberschreitenden Abfallverbringungen zuständig.

Unterstützt werden sie von den Polizeipräsidien, Zollämtern und dem Bundesamt für Güterverkehr.

Die rechtliche Grundlage für die Kontroll- und Überwachungsaufgabe ergibt sich aus dem Basler Übereinkommen, der Verordnung EG/1013/2006, dem Abfallverbringungsgesetz und dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz.

Darüber hinaus werden Kontrollen aufgrund von Projekten der Europäischen Union durchgeführt.

Die Kontrollen werden durchgeführt

  • am Entstehungsort der Abfälle (zum Beispiel Destillationsanlage)
  • am Bestimmungsort der Abfälle (zum Beispiel Verbrennungsanlage)
  • in Seehäfen
  • auf Flughäfen
  • Containerumschlagplätzen

und überwiegend

  • auf der Straße
  • auf Binnenschifffahrtswegen
  • auf Schienen

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Kreise Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald sowie Stadt Darmstadt

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64283 Darmstadt

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