Zwei Männer, mit orangen Warnwesten, stehen neben großen Bohrgeräten auf gelbem, sandigen Boden.

Erdwärmenutzung

Darstellung der oberflächennahen Geothermie und die rechtlichen Anforderungen

Geothermie – auch Erdwärme genannt – rückt derzeit immer stärker ins Blickfeld. Tausende Haushalte versorgen sich bereits oberflächennah mit Geothermie. Der Betrieb einer Erdwärmesonde ist eine Benutzung des Grundwassers, die grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Für Erdwärmesonden und ‑kollektoren im privaten Bereich mit einer Heizleistung bis 30 Kilowatt wurde das Erlaubnisverfahren vereinfacht geregelt. Ihren Antrag auf Erdwärmenutzung richten Sie bitte an die Untere Wasserbehörde. Die hessenweit einheitlichen Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesondenanlagen können nebenstehend heruntergeladen werden (siehe Links). Die hessischen Anforderungen werden durch den Leitfaden „Erdwärmenutzung in Hessen“ und den Karten mit den günstigen, ungünstigen und unzulässigen Gebieten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie ergänzt (siehe Links).

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat in seinem Beschluss vom 17. August 2011 im Rahmen eines Eilverfahrens die Nutzung der Erdwärme in einem Wasserschutzgebiet untersagt. Der Senat kommt nach summarischer Prüfung zu der Auffassung, dass die Erlaubnis für die Durchführung von Bohrarbeiten und den dauerhaften Betrieb der Erdwärmesonde in der Zone IIIA des Wasserschutzgebietes hätte versagt werden müssen, weil durch diese Maßnahme schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare und nicht ausgleichbare Veränderungen des Grundwassers zu erwarten seien.

Entgegen den Regelungen in den Anforderungen des Gewässerschutzes an Erdwärmesonden (Erlass vom 21. März 2014, Staatsanzeiger Seite 383) werden zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten und weiterer Verwaltungsgerichtsverfahren, bis zum Vorliegen der Entscheidung im Hauptsacheverfahren, in wasserwirtschaftlich ungünstigen Gebieten die Erdwärmenutzung nicht erlaubt. In der Schutzzone III B sind im Einzelfall wasserwirtschaftliche Erlaubnisse möglich. In diesem Fall sind die Sonden mit Wasser als Wärmeträgerflüssigkeit zu betreiben. Zusätzlich ist in der Regel ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich, aus dem sich die in diesem Gebiet zu beachtende Anforderungen, einschließlich einer Aussage zur Überwachung der Maßnahme, ergeben müssen. Näheres können Sie dem genannten Erlass entnehmen.

Sind Bohrungen tiefer als 100 Meter oder wird der Grenzabstand von 5,0 Metern zur Grundstückgrenze unterschritten, wird das Dezernat Bergaufsicht bei dem wasserrechtlichen Antragsverfahren beteiligt.

Weitere Informationen zur Erdwärmenutzung erhalten Sie in dem Abschnitt „Geothermie“.

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