Querschnittgrafik eines Hauses mit unterirdischer Geotherm-Anlage

Geothermie

Geothermie (oder auch Erdwärme genannt) lässt sich je nach der verwendeten Bohrtiefe unterscheiden in oberflächennahe Geothermie (bis 400 Meter Bohrtiefe) und Tiefengeothermie. Das Potential von Tiefengeothermie wird für Hessen derzeit auf etwa 1 Prozent des Verbrauchs an Strom und Wärme geschätzt.

Während bei der oberflächennahen Geothermie nur für grundstücksübergreifende Vorhaben eine bergrechtliche Genehmigung erforderlich ist, benötigen tiefengeothermische Anlagen hingegen immer eine solche Genehmigung. Diese erteilt die Bergaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt.

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