Arbeitsschutzkleidung und Bauhelme vor einer Baustelle

Arbeitnehmerschutzbehörde

Informationen zum Arbeitsschutz in Bergbauunternehmen

Wesentlicher Bestandteil der Bergaufsicht ist die Überwachung des sozialen und technischen Arbeitsschutzes.
Der bergrechtlichen Unternehmer ist für die Sicherheit im Betrieb und den Schutz der Gesundheit verantwortlich. Er ist deswegen gesetzlich verpflichtet, unter anderem das Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) zu erstellen. Im Rahmen der Erstellung muss er die Gefährdungen, denen die Beschäftigten ausgesetzt sind, beurteilen und Maßnahmen in technischen, organisatorischer und personeller Hinsicht für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten treffen.

Die Beschäftigten in Bergbaubetrieben sind insbesondere einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Hinzu kommen Belastungen unter anderem durch Lärm, Staub und Vibrationen sowie die psychischen Belastungen, die durch eine Veränderung in der Arbeitswelt durch zum Beispiel eine Arbeitsverdichtung Einzug gehalten haben. Die erforderlichen und zu tragenden persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) wie Sicherheitsschuhe, Helm, Handschuhe, Gehörschutz, Staubschutz, Augenschutz, Auffanggurte, Schwimmwesten, et cetera ergeben sich zum Beispiel aus dem SGD.

Bei der Beurteilung hat der Arbeitgeber die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Hierzu zählen unter anderem das

  • Bundesberggesetz
  • Allgemeine Bundesbergverordnung
  • Hessische Bergverordnung
  • Bergverordnung zum gesundheitlichen Schutz der Beschäftigten
  • Arbeitszeitgesetz
  • Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung mit Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz mit Verordnungen
  • Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
  • Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung mit Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV)
  • Arbeitsschutzverordnung zur künstlichen optischen Strahlung mit Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS)
  • Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern mit Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (TREMF)
  • Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechtes
  • Sprengstoffgesetz und die Sprengverordnungen
  • Mutterschutzgesetz
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Biostoffverordnung et cetera

Die zuvor genannten Rechtsvorschriften stellen nur einen Teil der Arbeitsschutzvorschriften dar. Sie veranschaulichen aber, wie umfangreich die Regelungen sind, die vom Arbeitgeber und natürlich auch von den Arbeitnehmern zu beachten sind. Sämtliche Vorschriften aus dem Arbeitsschutz beruhen auf europäischen Vorgaben und sind durch die zuvor genannten Vorschriften in nationales Recht umgesetzt worden.

Soweit bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften im Betrieb Fragen aufgeworfen werden oder Sie allgemeine Fragen zum Arbeitsschutz haben, so können Sie sich auch gegebenenfalls vertraulich an das Dezernat IV / 44 Bergaufsicht in Wiesbaden wenden.

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