Ein gelber Bagger zwischen mehreren Kiesbergen

Informationen für Angestellte

Sie sind Arbeitnehmer in einem Bergbaubetrieb und haben Fragen zum Arbeitsschutz? Dann sind Sie hier richtig, denn die Bergbaubehörden sind für weite Bereiche des Arbeitsschutzes zuständig. Wenn Sie also Fragen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein oder konkret in Ihrem Betrieb haben, können Sie sich jederzeit unter Wahrung der Vertraulichkeit an das Bergdezernat des Regierungspräsidiums Darmstadt wenden.

Schon bei den Betriebsplanzulassungen ist nach § 55 Absatz 1 Nummer 3 Bundesberggesetz (BBergG) zu prüfen, ob die erforderliche Vorsorge gegen Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten und dafür getroffen ist, dass die Arbeitsschutz- und Immissionsschutzvorschriften eingehalten werden. Zudem obliegt den Bergbehörden nach §69 Absatz 1 BBergG die bergrechtliche Aufsicht über Bergbaubetriebe. Sie sind ferner überwachende Immissionsschutzbehörde (etwa Lärm, Staub, Erschütterungen). In der Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung sind weitere Zuständigkeiten genannt. Sie überwachen daher die Einhaltung der Betriebspläne einschließlich aller Nebenbestimmungen ebenso wie die Einhaltung von unmittelbar geltenden Normen des Arbeitsrechts.

In den oben aufgeführten Unterseiten dieser Website erfahren Sie weitere Details zur Bergbehörde als Arbeitnehmerschutzbehörde, zu den Regelungen der Allgemeinen Bundesbergverordnung und den für Sie vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen gemäß Gesundheitsschutzbergverordnung.

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