Eine junge Frau hält einen Vortrag vor einer Gruppe

Fortbildungen nach Chemikalienverbotsverordnung

Neu: Online-Kurse und Downgrading sind nun möglich.

Die Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) waren bis zum Ausbruch der Pandemie nur als Präsenzveranstaltung möglich.

Nun hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) eine generelle Möglichkeit zur Anerkennung von Online-Kursen als Fortbildungsveranstaltungen nach § 11 ChemVerbotsV geschaffen.

Daher wurden die Bekanntmachung „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gem. § 11 der ChemVerbotsV“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUV) sowie die „Grundsätze für die Anerkennung von Einrichtungen nach § 11 Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2 Chemikalien-Verbotsverordnung“ der BLAC angepasst. Dies finden Sie unter den folgenden

Außerdem schaffte die BLAC die Möglichkeit, eine umfassendere Sachkunde durch den Besuch einer zur erworbenen Sachkunde weniger umfassenden Fortbildungs­veranstaltung zu beschränken (sog. Downgrading). Dies ermöglicht Sachkundigen eine gewisse Flexibilität und ist in der zuvor genannten Bekanntmachung und den Grundsätzen festgeschrieben.

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