Zweck des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) ist es, den Wald mit seinen vielfältigen positiven Wirkungen durch die Bereitstellung von hochwertigem und identitätsgesichertem forstlichen Vermehrungsgut (z. B. Samen, Zapfen oder Pflanzen) in seiner genetischen Vielfalt zu erhalten und zu verbessern sowie die Forstwirtschaft und ihre Leistungsfähigkeit zu fördern.
Im Regierungsbezirk Darmstadt ist die obere Forstbehörde Landesstelle nach dem FoVG und insbesondere zuständig für die Zulassung von Erntebeständen, Anmeldung von Forstsamen- oder Forstpflanzenbetrieben, die Erstellung von Stammzertifikaten (amtliche Bescheinigungen für das Inverkehrbringen von forstlichem Vermehrungsgut) und die Führung des Erntezulassungsregisters für ihren Zuständigkeitsbereich.
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