Wälder

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, deren Forstbetriebe zu selbstständiger ordnungsgemäßer Forstwirtschaft nicht geeignet sind, können sich zu Forstbetriebsvereinigungen zusammenschließen. Forstbetriebsvereinigungen müssen die Gewähr für die Durchführung einer ordnungsgemäßen Forstwirtschaft bieten und bedürfen der Anerkennung durch die Obere Forstbehörde.

Diese Zusammenschlüsse verstehen sich als wirtschaftliche Zweckgemeinschaft auf örtlicher Ebene. Im Vordergrund steht unter anderem die Durchführung einer oder mehrerer der folgenden Maßnahmen:

  • Abstimmung forstwirtschaftlicher Vorhaben und Absatz der Forstprodukte,
  • Ausführung von Forstkulturen, Bodenverbesserungen, Bestandespflegearbeiten und Forstschutzmaßnahmen,
  • Bau und Unterhaltung von Wegen,
  • Beschaffung und Einsatz von Maschinen, Holzernte und Holzbringung,
  • Beschaffung von Pflanzen und anderen Materialien,
  • Vorbereitung und Organisation von Fördermaßnahmen

Die Eigentumsverhältnisse an den angeschlossenen Grundstücken der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse bleiben immer unverändert.

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