Die Altflächendatei des Landes Hessen ist eine zentrale Datenbank, das sogenannte Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG), worin bodenschutzrelevante Erkenntnisse gespeichert werden, die bei den Hessischen Landes- und Kommunalbehörden verfügbar sind. Insbesondere werden in der Altflächendatei Erkenntnisse über Altstandorte, Altablagerungen, altlastenverdächtige Flächen, Altlasten, Verdachtsflächen und schädliche Bodenveränderungen erfasst. Zusätzlich erfolgt bei Altstandorten durch die Branchenzuordnung abgemeldeter Betriebe eine erste Abschätzung des Gefährdungspotentials von Klasse eins (sehr geringes Gefährdungspotential) bis Klasse fünf (sehr hohes Gefährdungspotential).
Um vor unangenehmen Überraschungen bewahrt zu werden, sollten Sie vor dem Kauf eines Grundstückes grundsätzlich abklären, wie dieses bislang genutzt wurde und ob mit schädlichen Bodenveränderungen zu rechnen ist.
Dies ist überaus wichtig, da das Vorhandensein von Bodenverunreinigungen insbesondere den Wert eines Grundstückes drastisch beeinflussen und eine Sanierung erforderlich machen kann. Dies wiederum kann erhebliche Mehrkosten mit sich bringen und zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Liegt das in Ihrem Interesse stehende Grundstück in Südhessen, dann wenden Sie sich vor dem Grundstückskauf schriftlich an eine der aufgeführten Servicestellen.
Neben unseren Aktenbeständen haben wir auch Zugriff auf das vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geführte zentrale Informationssystem für Altflächen: das Fachinformationssystem Altflächen und Grundwasserschadensfälle (FIS AG). Darin sind grundsätzlich alle für Hessen bekannten Altstandorte, Altablagerungen, altlastenverdächtige Flächen, Altlasten, schädliche Bodenveränderungen und Grundwasserschadensfälle registriert.
Ein einfaches Mittel also, um zu erfahren wie das Grundstück genutzt wurde und um sich eventuell vor dem Kauf einer Altlast zu schützen.
Bitte geben Sie bei Ihrer schriftlichen Anfrage, die bevorzugt per Email gestellt werden sollte, möglichst folgende Daten zur Lage des betreffenden Grundstücks an:
- Stadt / Gemeinde,
- Stadtteil / Ortsteil / Gemarkung,
- Straße und Hausnummer,
- Flur- und Flurstücksnummer
Hilfreich ist auch ein Lageplan, zum Beispiel mit farblicher Markierung der Fläche.
Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz besteht grundsätzlich Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt. Die Weitergabe der Informationen wird allerdings eingeschränkt, wenn dadurch zum Beispiel personenbezogene Daten offenbart würden. In diesem Fall ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers zur Übermittlung der Daten erforderlich. Die Erteilung der Auskunft erfolgt in der Regel auf elektronischem Wege durch einen Versand per E-Mail.
Datenauskünfte aus dem Fachinformationssystem FIS AG sind kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt je ¼ Stunde Zeitaufwand 25,00 Euro, jedoch höchstens 600,00 Euro. Die Kosten trägt der Antragsteller. Andere Personen tragen die Kosten nur, wenn sie vorher die Kostenübernahme schriftlich erklärt haben.