Neben der Wasserqualität werden die Lebensbedingungen für Pflanzen und Tiere in und an den Bächen und Flüssen von den Strukturen des Gewässerbettes und der Auen bestimmt. Verbauung, Begradigungen, die Beseitigung von Röhricht und Ufergehölzen und die Nutzung der Auen bis unmittelbar an den Gewässerrand verändern den natürlichen Strukturreichtum eines Gewässers erheblich.
Je abwechslungsreicher ein Gewässer und seine unmittelbare Umgebung sind, desto wertvoller ist der Lebensraum für Fische, Vögel, Kleintiere und Pflanzen. Die Vielfältigkeit natürlicher Gewässer ist das Besondere.
Insbesondere gehören dazu
- eine gut strukturierte Gewässersohle
- variable Fließstrukturen
- Kolke (Ausspülungen) und Flachwasserzonen
- gute Anbindung des Gewässers mit einer naturbelassenen Aue
- eine standortgerechte Ufervegetation und eine ausreichende Beschattung
- eine gute Durchgängigkeit im Längsverlauf (keine unüberwindbaren Stau- und Absturzbauwerke).
In der Vergangenheit wurden in Hessen viele Flüsse und Bäche zum Schutz vor Überschwemmungen, zur Gewinnung von Siedlungsflächen oder um eine bessere landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu ermöglichen begradigt, eingeengt oder verrohrt. Damit wurden die betroffenen Bäche und Flüsse ihrer natürlichen Funktionen beraubt, sie erfüllen seitdem oft nur noch eine Funktion als Abflussrinne.
In der Zwischenzeit hat sich die gesetzliche Vorgabe geändert. Gewässer sollen wieder Lebensräume sein und mehr Raum erhalten. Hochwasserschutz und Ökologie gehen Hand in Hand.
Aus diesem Grund hat Hessen 1999 als erstes Bundesland eine detaillierte, flächendeckende Gewässerstrukturgütekartierung aller Gewässer veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen, dass rund 80 % der hessischen Fließgewässer „deutlich veränderte“ bis „vollständig veränderte“ Strukturen aufweisen.
Mit dem Ziel, die Strukturgüte der Bäche und Flüsse in den kommenden Jahren nachhaltig zu verbessern, ist das Regierungspräsidium Darmstadt den unterhaltungspflichtigen Kommunen und Verbänden ein kompetenter Ansprechpartner, Genehmigungsbehörde und Fachaufsicht bezüglich der Renaturierung von Gewässern. Nur durch eine enge Zusammenarbeit der Behörden und Unterhaltungspflichtigen mit den Menschen vor Ort, der Land- und Forstwirtschaft, den Naturschutzverbänden und so weiter ist die Realisierung möglich. Hier übernimmt das Regierungspräsidium bedeutsame Koordinierungsfunktionen und leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie.
Neben der fachlichen und wasserrechtlichen Betreuung werden die Antragsteller auch über die Finanzierungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen beraten und informiert.