Während sich die Wasserqualität in den hessischen Bächen und Flüssen, auch durch den Bau / Ausbau von Kläranlagen, in den letzten Jahrzehnten wesentlich verbessert hat, bestehen bei der Gewässerstruktur noch erhebliche Defizite.
Einförmige, naturfern ausgebaute Fließgewässer bieten den dort lebenden Tieren und Pflanzen keine geeigneten Biotope. Die Kommunen und Unterhaltungsverbände sind daher gehalten, die in ihrem Eigentum befindlichen Gewässer zu renaturieren (in einen naturnäheren Zustand zurückführen).
Oft bilden auch Wehre und sonstige Querbauten unüberwindbare Hindernisse für Fische und Kleinstlebewesen. Wir beraten die Unterhaltspflichtigen und führen die Zulassungsverfahren für die Renaturierung durch, soweit es sich nicht um geringfügige Vorhaben handelt.
Bei Zulassungsverfahren für Einleitungen, Wasserentnahmen oder sonstige Gewässerbenutzungen wird sichergestellt, dass sich weder die Wasserqualität nachteilig verändert, noch sonstige Schädigungen des Gewässers und seiner Biozönosen entstehen können.
Bei Bedarf werden Untersuchungen zur Bestimmung der Gewässergüte und Gewässerstrukturgüte, vor allem an Einleitungen von Regenwasserkanälen oder Regenentlastungsanlagen, durchgeführt.
Auf Basis von flussgebietsbezogenen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen sollen alle oberirdischen Gewässer in einem „guten chemischen und ökologischen Zustand“ sein. Wenn dies nicht möglich ist, muss das so genannte „gute ökologische Potential“ erreicht werden. Das Aufstellen der erforderlichen Pläne ist in Hessen Aufgabe der Regierungspräsidien.