Gewässerunterhaltung

Oberirdische Gewässer sind auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Regel so zu bewirtschaften, dass nachteilige Veränderungen ihres ökologischen und chemischen Zustandes verhindert werden. Zudem sollen sie in Richtung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes entwickelt werden. Gewässerunterhaltung muss sich an diesen Bewirtschaftungszielen orientieren.
Im Hessischen Wassergesetzes (HWG) ist die Gewässerunterhaltung als öffentlich-rechtliche Verpflichtung bestimmt. Mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen und der in Anlage 1 des HWG genannten Gewässer obliegt die Pflicht zur Unterhaltung der oberirdischen Gewässer den Anliegerkommunen oder den von diesen gebildeten Verbänden.

Die fachliche Zuständigkeit für die Überwachung der Gewässerunterhaltung liegt bei den Unteren Wasserbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte). Diese überwachen den Unterhaltungszustand der oberirdischen Gewässer durch regelmäßig durchgeführte Gewässerschauen. Bei einigen wasserwirtschaftlich bedeutenden Gewässerstrecken beteiligt sich das Land Hessen an den Kosten der Gewässerunterhaltung.

Neben der klassischen Gewässerunterhaltung (Räumen, Mähen, Krauten, Beseitigung von Abflusshindernissen und Schäden), gewinnt heute mehr und mehr die Gewässerpflege an Gewicht. Die Erhaltung der biologischen Wirksamkeit der Gewässer sowie die Pflege und Erhaltung einer standorttypischen Vegetation ist bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen unbedingt zu berücksichtigen.

Hilfe und Unterstützung bei der Erfüllung dieser komplexen Aufgabe erhalten die Unterhaltungspflichtigen im Rahmen sogenannter Gewässernachbarschaften unter der Betreuung der Regierungspräsidien. Zur Organisation, Vorbereitung und Koordinierung der Fortbildung im Rahmen der Gewässerunterhaltung in Hessen und Rheinland-Pfalz wurde die Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH gegründet. Der GFG wurde von den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz die Aufgabe übertragen, die Unterhaltungspflichtigen der Gewässer in der Erhaltung und naturnahen Entwicklung der Gewässer zu schulen. Im Regierungsbezirk werden die folgenden Gewässernachbarschaften durch Mitarbeiter des RP Darmstadt betreut:

  • Gersprenz,
  • Kinzig,
  • Main,
  • Nidda,
  • Nidder,
  • Rheingau,
  • Vordertaunus und 
  • Weschnitz.

Die Durchführung des Erfahrungsaustausches auf den regelmäßig stattfindenden Gewässernachbarschaftstagen erfolgt durch fachlich besonders ausgewiesene Lehrer mit unmittelbarer Praxiserfahrung. Zu den Teilnehmern der Veranstaltungen gehören vor allem die Mitarbeiter der gewässerunterhaltungspflichtigen Organisationen. Die Veranstaltungen mit immer wieder neuen Themenschwerpunkten sind aber auch für andere Interessierte offen. Die Leistungen der GFG sind für die Unterhaltungspflichtigen kostenlos.

Die einzelnen Gewässernachbarschaften wurden an Hand des Einzugsgebietes größerer Gewässer eingeteilt. Da eine ökologisch geprägte Gewässerunterhaltung das Gewässer unabhängig von Grenzen betrachten und entwickeln muss, ist man bei der Einteilung bewusst über politische Grenzen hinweggegangen.

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