Im Rahmen des Hochwasserwarn- und Meldedienstes werden die Niederschläge, Wasserstände und Abflüsse in den Einzugsgebieten, für die ein Meldedienst besteht, beobachtet.
Diese Beobachtungen werden zu aktuellen Hochwassermeldungen ausgewertet und in Form von aktuellen Wasserständen und Hochwasservorhersagen nach festgelegten Meldeplänen weitergeleitet, damit rechtzeitig örtliche Abwehrmaßnahmen eingeleitet werden können.
Die Weitergabe der Meldungen erfolgt an die Städte und Gemeinden, die die Bevölkerung ihres Gebietes in geeigneter Weise warnen. Alternativ werden die Hochwassermeldungen auf möglichst vielen Wegen direkt an die Betroffenen vor Ort verbreitet. Hierzu werden regelmäßig aktualisierte Rundfunkmeldungen der öffentlich-rechtlichen und privaten Anstalten sowie Videotext im Fernsehen und das Internet genutzt.
Für den zentralen Hochwasserwarn- und Meldedienst in Hessen ist die obere Wasserbehörde (Regierungspräsidium) zuständig. Diese Aufgabe wird für den hessischen Abschnitt des Rheins und des Mains von der Abteilung Umwelt Wiesbaden und für die Kinzig sowie die Nidda mit ihren größeren Seitengewässern von der Abteilung Umwelt Frankfurt des Regierungspräsidiums Darmstadt wahrgenommen.
Dabei werden für den hessischen Teil des Rheins die Hochwasserlageberichte / -meldungen des „Hochwassermeldezentrums Rhein“ in Mainz inhaltlich unverändert übernommen und an die in der „Zentralen Hochwasserdienstordnung (ZHWDO) für den Rhein in Hessen“ bestimmten Warnstellen weitergeleitet. Zusätzlich werden die Hochwasserentwicklung und deren Auswirkungen in den von Überschwemmungen bedrohten Gebieten für die nächsten 24 Stunden abgeschätzt und bei Bedarf entsprechende Vorwarnungen ausgesprochen.
Für den hessischen Teil des Mains wird mindestens einmal täglich eine Prognose der zu erwartenden Hochwasserstände an den Pegeln Obernau, Krotzenburg, Frankfurt-Osthafen sowie Raunheim unter Berücksichtigung des Rückstaus an der Mainmündung durchgeführt.
Entsprechend der zu erwartenden Wasserstände wird der Hochwasserwarndienst eröffnet beziehungsweise die Meldestufen ausgerufen. Anhand der berechneten Wasserstandsdaten erfolgt eine Bewertung der derzeitigen Lage sowie eine Prognose für die weitere Entwicklung der Hochwassersituation, damit rechtzeitig Gefahrenabwehrmaßnahmen eingeleitet werden können.
Für die Mittel- und Unterläufe der Kinzig sowie der Nidda mit ihren größeren Seitengewässern setzt der Hochwasserwarn- und Meldedienst durch die Abteilung Umwelt Frankfurt ein, sobald ein Überschreiten der Hochwassermeldestufe II zu erwarten ist.
Dabei wird die weitere Hochwasserentwicklung anhand der aktuellen Daten der Pegel in den Oberläufen, der gefallenen und vorhergesagten Niederschläge sowie der Abfluss- und Wasserstandsvorhersagen aus dem Wasserhaushaltsmodell LARSIM (Large Area Runoff Simulation) prognostiziert. Für die betroffenen Pegel der Unterläufe und, soweit möglich, der Mittelläufe werden in der Regel zweimal täglich, bei Bedarf häufiger, Vorhersagen für die Wasserstände für die nächsten 24 Stunden abgegeben.
Der dezentrale Hochwasserwarn- und Meldedienst wird von den unteren Wasserbehörden beim Kreisausschuss des jeweiligen Landkreises wahrgenommen.
Am 23.10.2007 wurde die Richtlinie 2007/60/EG über die „Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ verabschiedet. Im Rahmen der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) im März 2009 und des Hessischen Wassergesetzes (HWG) im Dezember 2010 wurde die Hochwasserrisikomanagementrichtlinie rechtlich auf die Bundes- und Landesebene implementiert.
Für die Flussgebietseinheiten hat eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos auf der Grundlage verfügbarer und leicht abzuleitender Informationen bis zum 22.12.2011 zu erfolgen. Auf Grundlage dieser Auswertung sind diejenigen Gebiete auszuwählen, für die ein signifikantes Hochwasserrisiko besteht.
Als nächster Schritte sind bis zum 22.12.2013 Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten zu erstellen. Dabei sind Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit beziehungsweise Extremhochwasser, Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (> 100 Jahre) sowie auch Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen.
Die Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) sind bis zum 22.12.2015 fertig zu stellen. Diese müssen neben den oben aufgeführten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten eine Beschreibung und Festlegung von angemessenen Zielen für das Hochwasserrisikomanagement enthalten. Dabei muss insbesondere auf die Verringerung potenziell nachteiliger Folgen für die Schutzgüter gemäß WHG (menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeit und Sachwerte), die Hochwasservorsorge durch nicht-bauliche Maßnahmen sowie die Verhinderung der Hochwasserwahrscheinlichkeit eingegangen werden. Bei den Maßnahmen zur Zielerreichung sind neben Kosten-Nutzen-Betrachtungen auch die Umweltziele gemäß den Vorgaben des „Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015“ zu beachten. Darüber hinaus werden auch andere Aspekte des Hochwasserrisikomanagements wie Vermeidung, Schutz und Vorsorge, Hochwasservorhersagen, Frühwarnsysteme, die Unterstützung nachhaltiger Flächennutzung und so weiter. berücksichtigt. Für die Erstellung der Pläne sind die Oberen Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien verantwortlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und Fachbehörden.