Technische Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser sind Talsperren und kleinere Becken zum Hochwasserrückhalt beziehungsweise Dämme, Deiche oder Mauern zum Schutz der dahinter liegenden Flächen und Objekte. Sofern es sich nicht um kleinere Vorhaben handelt, die in der Zuständigkeit der unteren Wasserbehörde liegen, werden diese Maßnahmen vom Regierungspräsidium als obere Wasserbehörde über Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren zugelassen.
Im Rahmen der Talsperrenaufsicht überwacht das Regierungspräsidium Darmstadt den Zustand und Betrieb von 22 Anlagen.
In den Einflussbereichen des hessischen Oberrheins und Untermains leben circa 600.000 Menschen. Eine Überflutung durch extreme Hochwasserabflüsse und das Versagen der Deiche können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Über die diesem Restrisiko unterliegenden überschwemmungsgefährdeten Gebiete hinter den Deichen informieren die bereitgestellten Hochwassergefahrenkarten für den hessischen Oberrhein und den hessischen Main.
Um die Schutzfunktion der zum großen Teil landeseigenen Deiche im Einzugsgebiet des hessischen Rheins und Mains und ihre Standsicherheit auch bei einem zweihundertjährlichen Hochwasser zu gewährleisten, führt das Regierungspräsidium Darmstadt ein umfangreiches Sanierungsprogramm durch. Davon ist heute bereits ein großer Teil „abgearbeitet“.
Um die noch bestehenden natürlichen Überschwemmungsflächen als wertvolle Retentionsräume zu erhalten, werden von uns im Rahmen des Retentionskatasters Hessen (RKH) diejenigen Flächen ermittelt, die statistisch gesehen mindestens einmal in 100 Jahren von Hochwasser betroffen sind. Diese Flächen werden als Überschwemmungsgebiete festgestellt. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist dort grundsätzlich verboten. Auch die Errichtung einzelner baulicher Anlagen unterliegt strengen Einschränkungen, ebenso der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, das gilt zum Beispiel auch für private Heizöltanks. Das Wissen über die Gefährdung eines Grundstücks durch Hochwasser hilft den Betroffenen, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen für den Hochwasserfall zu treffen. Neben den Überschwemmungsgebieten weist das RHK auch Bereiche aus, wo Retentionsraum neuerschlossen werden kann, und wo Retentionsräume geschaffen wurden.