Der Schutz der natürlichen Gewässerauen trägt auch zum Hochwasserschutz bei.
Um schadbringenden Abflüssen weitgehend vorzubeugen, ist anzustreben, das Wasser möglichst in der Fläche zurückzuhalten. Die Gewässerauen – seit jeher natürliche Überschwemmungsgebiete – wurden zum großen Teil besiedelt und eingedämmt, sodass diese Funktion vielfach weggefallen ist. Die noch freien Gewässerauen müssen deshalb geschützt und – wo möglich – zusätzliches Retentionsraumpotential aktiviert werden.
Um den natürlichen Wasserrückhalt noch zu intensivieren beziehungsweise einen Teil des durch Bebauung und auch Landwirtschaft verlorengegangenen Retentionsraums zurückzugewinnen, soll zum anderen in den Gewässerauen zusätzlicher Wasserrückhalt aktiviert werden. Ein Beispiel hierfür ist die vorzeitige Ausuferung durch Sohlerhöhung oder Vergrößerung der Aufstaufläche durch Verwallungen.
Diese Rückhaltemaßnahmen gehen von Kleinstmaßnahmen bis hin zu größeren Retentionsräumen. Dabei wird vor allem auf eine möglichst große Umweltverträglichkeit Wert gelegt:
- Optimale Einbindung der Bauwerke in die Landschaft
- Ungestörte Durchgängigkeit der Wasserkörper
- Möglichst naturnahe Belassung des Überflutungsbereiches
Viele Gewässer befinden sich auf Grund von Ausbaumaßnahmen der Vergangenheit in einem nicht naturnahen Zustand, was einen schnellen Wasserabfluss zur Folge hat. Das Hessische Wassergesetz und die Wasserrahmenrichtlinie der EU verlangen eine Renaturierung solcher künstlich veränderter Gewässerstrecken.
Auch dieser naturnahe Rückbau der Gewässer fördert den Wasserrückhalt in den Gewässerauen und stellt damit einen Beitrag zum Hochwasserschutz dar.
Zum natürlichen Rückhalt des Niederschlags tragen aber auch angepasste Landnutzungen in Landwirtschaft, Forst und Siedlungsbereich und Maßnahmen zur Versickerung von Niederschlagswasser bei.