Hochwasservorsorge
Alle, die in Gebieten leben und Besitz haben, die durch Deiche oder andere technische Anlagen (Mauern, mobile Wände und Verschlüsse, Hochwasserrückhaltebecken) vor Hochwasser geschützt werden, müssen sich bewusst sein, dass dieser Hochwasserschutz nur bis zu dem Schutzgrad reicht, für den die technischen Schutzanlagen bemessen sind. Bei selteneren Hochwasserereignissen werden auch diese überflutet. Trotz bester Herstellung, regelmäßiger Überwachung und Unterhaltung kann aber auch das Versagen dieser Einrichtungen bei Hochwasserereignissen bis zu dem „geschützten“ Hochwasserereignis nicht absolut ausgeschlossen werden. Zudem können außergewöhnliche Ereignisse – etwa das Versperren von Brücken und Durchlässen durch Treibgut oder Sturzregen – auch als allgemein hochwasserfrei geltende Bereiche erfassen. Das Gleiche gilt bei den sehr seltenen extremen Hochwässern für höher gelegene Vorländer an den Gewässern.
Die Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser in den Flusseinzugsgebieten können lediglich zur Minderung der Hochwässer beitragen; sie können aber die Hochwässer und vor allem die extremen Hochwässer letztlich nicht verhindern.
Die Betroffenen müssen deshalb rechtzeitig die notwendige Vorsorge treffen, um im Falle einer Überflutung des eigenen Bereiches so gewappnet zu sein, dass sie selbst körperlich unversehrt bleiben und Verluste ihres Gutes vermieden oder zumindest gering gehalten werden.
Kenntnis der Gefahr
Ein wichtiger Schritt ist zunächst die genauere Kenntnis über die Hochwassergefahr.
Das Regierungspräsidium hat für die überschwemmungsgefährdeten Gebiete hinter den Deichen am hessischen Oberrhein (Lampertheim bis zur Mainmündung) und Main Hochwassergefahrenkarten bereitgestellt (siehe untenstehender Link). Auf der Grundlage der Hochwasserrichtlinie der EU werden für alle Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko Gefahrenkarten, Risikokarten und Risikomanagementpläne erstellt. Diese Arbeiten sind im Gang und werden mit den Kommunen und den anderen örtlich Betroffenen abgestimmt, bevor sie veröffentlicht werden.
Die jeweils vorhandenen Informationen sollte jeder auf seine spezielle örtliche Situation umsetzen.
Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die Ausbreitung des Hochwassers bei bestimmten Hochwasserereignissen (z. B. dem 100-jährlichen Ereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren erreicht wird) und geben die entsprechenden Überflutungshöhen über Gelände an.
Damit kann jeder für sich ableiten, wie hoch das Wasser bei diesem Ereignis auf seinem Grundstück stehen würde und wie das eigene Haus und Inventar betroffen wäre.
Eine Information über die Hochwassergefahr bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis bieten auch die vom Regierungspräsidium erstellten Karten der Überschwemmungsgebiete, die Sie bei der Gemeinde, Ihrer zuständigen unteren Wasserbehörde beim Kreisausschuss oder auch bei der für Sie zuständigen Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt des Regierungspräsidiums einsehen können. Einen Überblick über die kartierten Überschwemmungsgebiete bietet auch der Hessen-Viewer (siehe untenstehender Link).
Bauvorsorge und Verhaltensvorsorge
Wertvolle Hinweise zur Hochwasservorsorge gibt die Hochwasserschutzfibel (siehe untenstehender Link) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom Juli 2013.
Hierin werden Themen behandelt wie:
- Einwirken von Hochwasser auf Gebäude
- Schutz der Gebäude vor Oberflächenwasser (Verschließen von Öffnungen, mobile Schutzelemente)
- Schutz der Gebäude vor eindringendem Grundwasser
- Schutz der Gebäude vor eindringendem Kanalisationswasser (Rückstau)
- bauliche Vorsorge (Heizung, Installationen, Stromversorgung, Sicherung der Heizöltanks, Lagerung und Umgang mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen, richtige Wahl von wasserbeständigen Baustoffen und Materialien)
- persönliche Alarm- und Einsatzpläne (Hochwassercheckliste)
- Notgepäck, Dokumente, Notquartier
- Organisation einer Nachbarschaftshilfe
- Hochwasserausrüstung, Notverpflegung, Medikamente, Batteriebetriebenes Radiogerät, Notbeleuchtung
- Evakuierung von Mobiliar und anderen beweglichen Gegenständen
Risikovorsorge
Auch bei Beachtung der vorgenannten Maßnahmen können insbesondere bei extremen Hochwasserereignissen größere Schäden entstehen. Für die Betroffenen ist es dann eine Hilfe, wenn sie die Hochwasserrisiken durch eine Versicherung abgedeckt haben. Hierzu sollten Sie sich durch geeignete Versicherungen beraten lassen, um über den für Sie geeigneten Versicherungsschutz entscheiden zu können.
Hochwasserwarn- und Meldedienst
Für die Hochwasservorsorge und für das Verhalten im Hochwasserfall ist von großer Bedeutung, welche Zeit Ihnen für einzelne Maßnahmen bis zum Eintreffen der schadbringenden Wasserstände zur Verfügung steht.
Hierauf sollten Sie Ihre Vorsorgemaßnahmen und Ihre persönlichen Maßnahmen im Hochwasserfall selbst abstellen.
Für die größeren Gewässer im Regierungsbezirk Darmstadt werden die Hochwasserwarnungen an die betroffenen Gemeinden und an große Betriebe wegen der Ortsnähe durch die Hochwasserwarndienste bei den Landkreisen abgesetzt.
In Zeiten von sich anbahnendem Hochwasser sollten Sie Ihre Vorbereitungen nochmals überprüfen und sich über die Entwicklung der Wasserstände an den Pegeln Ihres Bereichs informieren. Dazu veröffentlicht das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) die Wasserstände an den hessischen Landespegeln (siehe untenstehender Link).
Auch hier ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, was diese Wasserstände für Ihre eigene Situation bedeuten. Ggf. fragen Sie deshalb bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei der für Sie zuständigen Wasserbehörde beim Landkreis.
Für die großen Flüsse Rhein, Main und Kinzig betreut das Regierungspräsidium eigene zentrale Hochwasserdienstordnungen. Zugang zu den Hochwasservorhersagen für diese Flüsse und zu Hochwasservorhersagen für einige andere Flüsse im Bereich der dezentralen Warndienste der Landkreise finden Sie über den Hochwasserwarndienst des HLNUG (siehe untenstehender Link).
Darüber hinaus finden Sie Informationen über die Hochwasserentwicklung über die Hochwasservorhersagezentralen in Deutschland (siehe untenstehender Link)