Überwachung

inleitungen werden regelmäßig – mindestens zweimal im Jahr – darauf hin überprüft, ob die Anforderungen der Einleiteerlaubnis eingehalten werden. Dazu wird unter anderem eine Abwasserprobe entnommen und durch ein staatliches oder staatlich anerkanntes Labor auf die Stoffe untersucht, für die in der Einleiteerlaubnis Höchst- und Überwachungswerte festgelegt sind. Bei der Probennahme wird auch der bestimmungsgemäße Betrieb der wichtigsten Teile der Behandlungsanlage geprüft.

Bei Einleitungen, die unter die sogenannte Anforderungslösung fallen, erfolgt die Prüfung durch staatlich anerkannte Sachverständige nach der Indirekteinleiterverordnung. Hier wird die regelmäßige Probennahme durch die Prüfung der Anlage ersetzt.

Die Betreiber gewerblicher oder industrieller Abwasserbehandlungsanlagen sind verpflichtet ihre Einleitungen sowie den Zustand der Anlagen und ihr Kanalnetz regelmäßig selbst zu überwachen. Die Ergebnisse dieser Überwachungen sind in einem jährlichen Eigenkontrollbericht unaufgefordert dem Regierungspräsidium vorzulegen.

Bei begründetem Anlass werden die Abwasseranlagen durch das Regierungspräsidium eingehend darauf hin überprüft, ob die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften und die Anforderungen der Einleiteerlaubnis eingehalten werden.

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