Betriebsstörung

Der Betreiber muss uns auftretende Betriebsstörungen von Abwasseranlagen mit möglichen Auswirkungen auf Gewässer mitteilen. Das Regierungspräsidium überwacht die durch den Verursacher bereits eingeleiteten Maßnahmen, trifft gegebenenfalls weitergehende Anordnungen zur Schadensminimierung und Gefahrenabwehr und alarmiert Gewässernutzer sowie Betroffene auf Grund des Boden- und Gewässerschutzalarmplans.

Bei einer länderübergreifenden Gewässerverunreinigung auf dem Rhein informiert beziehungsweise alarmiert das Regierungspräsidium über die Internationale Hauptwarnzentrale R4 bei der Wasserschutzpolizeistation in Mainz-Kastel die Unterlieger, das heißt die stromabwärts liegenden Gewässernutzer und Behörden, an Hand des Internationalen Rhein-Alarms.

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