Überwachung

Einleitungen aus Kläranlagen werden regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, darauf überprüft, ob die Anforderungen der Einleiteerlaubnis eingehalten werden. Der Turnus steigt mit der Abwasserfracht, der Empfindlichkeit des Gewässers, in das Abwasser eingeleitet wird, und bei bekannten Problemen beim Kläranlagenbetrieb an.

Die staatliche Abwasserprobe wird unvermutet von uns gezogen und durch ein staatliches oder staatlich anerkanntes Labor auf die Stoffe untersucht, für die in der Erlaubnis Höchst- und Überwachungswerte festgelegt sind. Ferner wird durch das Regierungspräsidium der Betrieb der wichtigsten Anlagenteile geprüft.

Die Betreiber kommunaler Abwasseranlagen sind außerdem verpflichtet

  • ihre eigenen Einleitungen (z. B. durch tägliche Analysen), 
  • Einleitungen bestimmter gewerblicher Betriebe in ihre Kanalnetze
  • den Zustand der eigenen Kläranlage und der öffentlichen Kanalnetze einschließlich aller Kanalbauwerke und
  • den Zustand der Zulaufleitungen zum öffentlichen Kanal („Hausanschlüsse“)

zu überwachen. Die Ergebnisse der Überwachung sind in einem jährlichen Eigenkontrollbericht unaufgefordert dem Regierungspräsidium vorzulegen.

Bei begründetem Anlass werden sowohl Kanäle, Kläranlagen als auch Anlagen, aus denen Mischwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) bei starken Regenfällen aus dem Kanalnetz in die Gewässer eingeleitet wird, durch das Regierungspräsidium eingehend darauf hin überprüft, ob die geltenden wasserrechtlichen Vorschriften und die Anforderungen der Einleiteerlaubnis eingehalten werden.

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