Blick auf einen Mobilfunksendemast

Mobilfunk

Das mobile Telefonieren wird immer mehr zum Bestandteil des täglichen Lebens. Die ständig wachsende Zahl der Mobilfunknutzer macht allerdings auch einen steten Ausbau des Netzes notwendig.
Da jede Mobilfunksendeanlage lediglich einen Bereich von einigen hundert Metern in den Städten und einigen Kilometern in der freien Landschaft versorgen kann, erfordert eine flächendeckende Mobilfunkversorgung eine große Dichte dieser Sendeanlagen.
Mobilfunksendeanlagen gehören zu den hochfrequenten Anlagen.

Bevor Funksendeanlagen in Betrieb genommen werden dürfen, muss von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) eine Standortbescheinigung erteilt werden.
Der Betreiber einer Mobilfunksendeanlage benötigt diese Standortbescheinigung. Die Bescheinigung wird erst dann erteilt, wenn sichergestellt ist, dass die betreffende Funksendeanlage die gültigen Grenzwerte zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern einhält.

Unter der Berücksichtigung der bereits vor Ort (ohne die Funksendeanlage) vorhandenen Feldstärken, wird von der BNetzA für den betreffenden Senderstandort ein Sicherheitsabstand festgelegt. Außerhalb des Abstandes sind die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten.
Ist die Einhaltung der Grenzwerte in Bereichen, in denen von einem zeitlich unbegrenzten Aufenthalt ausgegangen werden kann (zum Beispiel Wohnungen) nicht möglich, so verweigert die BNetzA die Standortbescheinigung. In diesen Fällen ist der Betrieb der betreffenden ortsfesten Funksendeanlage untersagt. Eine Standortbescheinigung wird für jede neue oder wesentlich geänderte Funksendeanlage erstellt und die Daten werden der zuständigen Immissionsschutzbehörde elektronisch zur Verfügung gestellt.

Standortdatenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Seit Januar 2004 werden die Standorte aller Fundsendeanlagen, die eine Standortbescheinigung benötigen, im Internet veröffentlicht. Mit der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wird die Öffentlichkeit über ortsfeste Sendeanlagen und Messungen der elektromagnetischen Feldstärke informiert.
Die Messorte in Hessen wurden von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und dem Hessischen Umweltministerium ausgewählt und stellen einen Beitrag zum EMF-Monitoring der elektromagnetischen Felder dar. Auch die jeweiligen Messergebnisse werden in der Standortdatenbank veröffentlicht.

Hilfe bei Mobilfunk – Problematik

Den Kommunen fällt bei der Standortplanung im Rahmen des Netzaufbaus mittlerweile eine besondere Rolle zu. Aufgrund § 7a der 26. BImSchV vom 14. August 2013 werden die Kommunen frühzeitig über mögliche Mobilfunksendestandorte informiert und in die Standortplanung mit einbezogen. Die Kommunen haben mit dieser gesetzlichen Regelung die Möglichkeit erhalten, die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die kommunalen Interessen in den Planungsprozess einzubringen.
Die Errichtung von Masten für Mobilfunkbasisstationen wird nach der Hessischen Bauordnung (HBO) durch die jeweils zuständige Bauaufsicht beim Landratsamt oder dem Magistrat einer kreisfreien Stadt genehmigt. Antennen auf Gebäudedächern ohne Ähnliches sind im Regelfall baurechtlich genehmigungsfrei.
Die BNetzA prüft, ob die Grenzwerte zum Schutz der Menschen vor elektromagnetischen Feldern eingehalten sind. Dies wird von der BNetzA mit einer Standortbescheinigung an den Betreiber bestätigt. Die Angaben in der Standortbescheinigung werden den zuständigen Immissionsschutzbehörden elektronisch von der BNetzA zur Verfügung gestellt. Zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Betrieb der Mobilfunksendeanlagen ist das Regierungspräsidiums Darmstadt mit den Abteilungen  Umwelt an den Standorten Darmstadt, Frankfurt und Wiesbaden.
Informationen über die in Ihrer Umgebung bereits vorhandenen Standorten der ortsfesten Mobilfunksendeanlagen können Sie der Standortdatenbank der BNetzA entnehmen.

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