Überwachung von Kraft- und Brennstoffen in Hessen
Die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 10. BImSchV legt Anforderungen an die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen fest. Zur Sicherstellung dieser Anforderungen lässt die Abteilung Umwelt Frankfurt hessenweit stichprobenweise die an den Tankstellen und Tanklägern in Verkehr gebrachten Kraft- und Brennstoffe von einem beauftragten Labor überprüfen.
Die Kraft- und Brennstoffproben werden auf unterschiedliche Parameter, welche durch die 10. BImSchV in Verbindung mit DIN-Vorschriften vorgegeben werden, analysiert. Die ausgewählten Parameter dienen dem Immissionsschutz sowie der Betriebssicherheit. Neben dem Schwefelgehalt werden insbesondere der Flammpunkt und die Cetanzahl bei Dieselkraftstoffen, der Benzolgehalt, die Klopffestigkeit, der Dampfdruck und die Dichte bei Ottokraftstoffen untersucht.
Die Überwachung erfolgt jährlich in zwei Aktionen, da für Sommer- und Winterware unterschiedliche Anforderungen maßgebend sind.
Die Überwachung der Kraft- und Brennstoffe dient somit dem Umweltschutz und dem Verbraucher.