Flugzeug im Anflug über dem Verkehrsflughafen Frankfurt am Main

Umgebungslärm

Lärmminderungsplanung

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept festgelegt, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

Diese Richtlinie wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24.06.2005 in nationales Recht umgesetzt. Hiermit sind die §§ 47 a-f in das Bundes-Immissionsschutzgesetz eingefügt worden.

Für die Lärmminderungsplanung stehen im wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • die Lärmkartierung zur Ermittlung der Belastung und
  • die Lärmaktionsplanung zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Themenbereich Verkehr, siehe Link!

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