Geruchsbelästigungen können beispielsweise durch Chemieanlagen, Lebensmittelfabriken, aber auch durch Abfallgestank oder Tierintensivhaltungen verursacht werden. Dieses kann sich im nachbarschaftlichen Verhältnis auf Dauer als konfliktträchtig erweisen.
Da ein Nachweis einer Geruchsbelästigung mittels physikalisch-chemischer Messverfahren äußerst aufwendig beziehungsweise gar nicht möglich ist, werden zur Ermittlung der vorhandenen Belastung Begehungen mittels Probandenteams durchgeführt.
Zusätzlich wird die Bewertung von Geruchseinwirkungen und damit das Ausmaß einer Belästigung erschwert, da die Bewertung eines Geruchs insbesondere davon abhängt, ob er als positiv (zum Beispiel Parfüm) oder negativ (zum Beispiel Fäkaliengeruch) empfunden wird.
Grundlage zur Beurteilung des Umfangs von Geruchsemissionen und –immissionen im Umfeld geruchsrelevanter Anlagen sind einschlägige Regelwerke zur Luftreinhaltung, wie zum Beispiel der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).