Das Schulungsangebot besteht aus drei Onlineveranstaltungen im Frühjahr sowie drei Veranstaltungen in Herbst, die entweder Online oder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den unten aufgeführten Hinweisen.
Fischerei
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Aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Europäischen Aals ist die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals (EU Aalverordnung) in Kraft getreten.
Die EU Aalverordnung fordert unter anderem eine Überwachung der erwerbsmäßigen Fangtätigkeit (§§ 3-6 HFischV). Nähere Informationen finden Sie auf der Unterseite „Aal“, erreichbar über den Link „Fischartenschutz“ im linken Navigationsbereich dieser Homepage.
Wer in Hessen die Elektrofischerei ausüben möchte, hat bei der Oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen (§11 HFischV). Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Hinweisen zur Elektrofischerei.
Jede/r Fischereiausübungsberechtigte hat eine Fangstatistik in der Form des hier vorgegebenen Musters zu führen. Die Statistik ist mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und den Fischereibehörden auf Verlangen vorzulegen (§13 HFischV).
Die Fischereiförderung ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen privater Antragssteller im Bereich der Fischerei. Nähere Informationen zur Fischereiförderung finden Sie auf der Unterseite „Fischereiförderung“, erreichbar über den entsprechenden Link im linken Navigationsbereich dieser Homepage.
Die Antragsformulare "Mantelbogen" und "Kosten- und Finanzierungsplan" sind immer auszufüllen.
Ziel der Bildung fischereirechtlicher Hegegemeinschaften ist die Etablierung einer ganzheitlichen und abgestimmten Bewirtschaftung aller hessischen Fließgewässer. Nähere Informationen enthält der Leitfaden zur Erstellung eines Hegeplans gemäß §27 Hessisches Fischereigesetz (HFischG).