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In der aufgeführten Liste finden Sie alle geplanten Termine zur Durchführung der staatlichen Fischerprüfung im Regierungsbezirk Südhessen. Bitte beachten Sie hierbei, dass alle Termine unter Vorbehalt angegeben sind. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Untere Fischereibehörde des entsprechenden Landkreises.

Für das Jahr 2024 sind die Fischereiaufseherlehrgänge für die jeweiligen Regierungspräsidien an den folgenden Terminen geplant:

Kassel: 24. Februar 2024 / 23. November 2024

Gießen: 16. März 2024 / 16. November 2024

Darmstadt: 20. April 2024 / 28. September 2024

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte die unten aufgelisteten Links für den entsprechenden Termin, an welchem Sie teilnehmen möchten.

Hinweis: Lediglich die Termine des Regierungspräsidium Darmstadt werden als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Termine der Regierungspräsidien Kassel und Gießen werden als Onlineveranstaltung ausgerichtet.

Aufgrund der Schutzbedürftigkeit des Europäischen Aals ist die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 des Rates vom 18. September 2007 mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals (EU Aalverordnung) in Kraft getreten.

Die EU Aalverordnung fordert unter anderem eine Überwachung der erwerbsmäßigen Fangtätigkeit (§§ 7-10 HFischV). Nähere Informationen finden Sie auf der Unterseite „Aal“, erreichbar über den Link „Fischartenschutz“ im linken Navigationsbereich dieser Homepage.
 

Jede/r Fischereiausübungsberechtigte hat eine Fangstatistik in der Form des hier vorgegebenen Musters zu führen. Die Statistik ist mindestens fünf Jahre lang aufzubewahren und den Fischereibehörden auf Verlangen vorzulegen (§13 HFischV).

Die Fischereiförderung ermöglicht die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen privater Antragssteller im Bereich der Fischerei. Nähere Informationen zur Fischereiförderung finden Sie auf der Unterseite „Fischereiförderung“, erreichbar über den entsprechenden Link im linken Navigationsbereich dieser Homepage.

Die Antragsformulare "Mantelbogen" und "Kosten- und Finanzierungsplan" sind immer auszufüllen.

Mit der Einführung des seit 29.11.2022 gültigen neuen Hessischen Fischereigesetzes werden die Verwendungszwecke der Fischereiabgabe neu und ausführlich geregelt.
Die Aquakultur und die Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte sind bei den Verwendungszwecken der Fischereiabgabe nicht mehr aufgeführt. Eine entsprechende Förderung ist somit nicht mehr möglich.

Ab dem 01.01.2024 besteht die Möglichkeit Anträge auf Förderung im Rahmen der Fischereiabgabe auch Online zu stellen. Bitte nutzen Sie hierzu folgenden Link:

Ziel der Bildung fischereirechtlicher Hegegemeinschaften ist die Etablierung einer ganzheitlichen und abgestimmten Bewirtschaftung aller hessischen Fließgewässer. Nähere Informationen enthält der Leitfaden zur Erstellung eines Hegeplans gemäß §27 Hessisches Fischereigesetz (HFischG).

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